Da es wieder möglich ist, studentische Arbeitsplätze zu buchen, stehen spätestens zum Beginn der Vorlesungen im Sommersemester die Lernplätze, die zwischenzeitlich in den Veranstaltungsräumen der Gebäude SFG, MZH, GW1 und GW2 angeboten wurden, nicht mehr zur Verfügung. Auch vorher kann es dazu kommen, dass einzelne Räume wieder für Veranstaltungen genutzt werden und somit als Lernraum entfallen.
Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in allen Innenräumen bleibt in der jetzigen Form bestehen. Im Außenbereich muss eine Maske nur dort getragen werden, wo Abstände nicht eingehalten werden können.