Prüfungsversuche
Bachelor & Master
Bachelor- und Masterstudierende, die nach dem Allgemeinen Teil der Bachelor- bzw. Masterprüfungsordnungen von 2010 studieren, müssen das Modul bei Nicht-Bestehen innerhalb von vier Folgesemestern nach der erstmaligen Ablegung abschließen.
Ausnahme: Bei Bachelor-/Masterarbeiten gibt es insgesamt nur zwei Versuche.
Eine automatische Anmeldung findet hier nicht statt.
Erste juristische Staatsprüfung - Zwischenprüfung
Gemäß § 21 (2) der Prüfungsordnung für das rechtswissenschaftliche Studium mit dem Abschluss erste juristische Staatsprüfung am Fachbereich Rechtswissenschaft werden Studierende, die bei der Erstablegung einer Prüfung diese nicht bestanden oder versäumt haben bzw. diese wegen anerkannter Krankheit nicht ablegen konnten, zum nächstmöglichen Termin zur Wiederholungsprüfung von Amtswegen angemeldet. Es gibt zwei Wiederholungsversuche.
Erste juristische Staatsprüfung - Hauptstudium/Schwerpunktbereichsstudium
Für die Ablegung von Prüfungen im Haupt- und Schwerpunktbereichsstudium gibt es, mit Ausnahme von der Abschlussarbeit, keine Begrenzung der Wiederholungsmöglichkeiten. Bitte beachten Sie, dass Sie sich zu Wiederholungsprüfungen selbst anmelden müssen.