Informationen zu Anerkennungen von Qualifikationen im Hochschulbereich der europäischen Region
Anerkennungen
Anerkennung nach Lissabon-Konvention
Wer nach der Ausbildung in einem der folgenden Ausbildungsberufe
- Biologisch-technische/r Assistent/in (BTA), Biotechnologische/r Assistent
- Medizinisch-technische/r Assisent/in (MTA), Cytologisch-technische/r Assistent/in (CTA)
- Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in (PTA), Bio- oder Chemielaborant/in
- oder vergleichbare Ausbildungsgänge
Biologie oder Chemie studiert, kann Anteile der beruflichen Ausbildung für das Studium anrechnen lassen.
Aus anderen als den oben genannten Ausbildungsberufen können ggfs auch Leistungen für das Biologiestudium anerkannt werden.
Damit Sie Ihren Studienverlauf besser planen können, sollten Sie Anerkennungsanträge möglichst zu Beginn des Studiums stellen.
Antragstellung | Dokumente zur Anerkennung |
Antrag schriftlich, formlos | Abschlusszeugnis (Original) |
Bachelor Biologie >> an Studienbüro | ggf. Beschreibungen der Lehrinhalte (Original) |
Bachelor Chemie >> an Tobias Borrmann |
Ortswechsler aus dem gleichen Fach und ggf. auch Studienfachwechsler aus verwandtem Fach können sich ihre an einer anderen Uni erbrachten Leistungen - soweit möglich in unsere Prüfungsordnung passend - anerkennen lassen.
Damit Sie Ihren Studienverlauf besser planen können, sollten Sie Anerkennungsanträge möglichst sofort, nachdem Sie Ihren Studienplatz angenommen haben, stellen.
Beachten Sie bitte: Wenn Sie an einer anderen Uni bereits ein volles Semester studiert haben und diese Module auch in Bremen anerkannt werden, heißt das nicht, dass die anerkannten Module auch bei uns im ersten Fachsemester liegen. Sie werden also bei uns ggf. eine etwas andere Reihenfolge weiterstudieren als der Musterstudienverlauf es vorsieht.
Antragstellung | Dokumente zur Anerkennung |
Antrag schriftlich, formlos | Leistungsbescheinigung/ Transkript der Leistungen inkl. CP und Noten (Original) |
Bachelor Biologie >> an Studienbüro | Modulbeschreibungen der Module oder andere Inhaltsbeschreibungen |
Bachelor Chemie >> an Tobias Borrmann |
Ein Antrag zur Anerkennung muß immer VOR dem externen Praktikum oder dem Besuch einer externen Lehrveranstaltung gestellt werden.
Antragstellung | Dokumente zur Anerkennung |
Antrag schriftlich, formlos | LV/ Kurs: Teilnahmebescheinigung |
kurze Beschreibung zur Motivation (warum?) | Praktikum: Erfahrungs-/ Tätigkeitsbericht (ca. 5 Seiten) Motivation, Bezug zum Studium, Erfahrungen, Abgleich Erwartungen/ Realität, Erkenntnisse für die Zukunft |
LV/ Kurs: Details zu Inhalte? Anzahl CP? Dozent/ Dozentin? zeitlicher Umfang? | Praktikum: Praktikums-Bescheinigung der Institution / des Organisators/ des Betreuers |
Praktikum: Details zum geplanten Praktikum: wo? welche Tätigkeiten? zeitlicher Umfang? | CP gemäß Umfang (ext. Praktikum: max. 18 CP) |
Bachelor Biologie >> an Studienbüro | Bachelor Chemie >> an Prüfungsamt Chemie, Frauke Ernst |
Kontakt Biologie
Dr. Ute Meyer
Corinna Müller-Wiegmann
Studienbüro FB2
NW2 A 1030
studienbuero.fb2protect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de
Tel. +49 421 218 62810
Kontakt Chemie
Dr. Tobias Borrmann
NW2 B 1230
tobias.borrmannprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de
Tel. +49 421 218 62813