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Coronaregelungen: Wenige Ausnahmen ab 15. Februar

Nach dem Bund-Länder-Beschluss finden Lehrveranstaltungen der Universität auch weiterhin größtenteils in digitaler Form statt. Universitätsleitung und Fachbereiche haben sich zudem darauf verständigt, dass Prüfungen übewiegend digital erfolgen. Einige Ausnahmen gelten ab dem 15. Februar 2021.

So können nicht-digitalisierbare Lehrformate wie Laborpraktika ab dem 15. Februar auf dem Campus erfolgen. Einige Präsenzprüfungen sind mit Ausnahmegenehmigung durch die Prüfungsausschüsse möglich. Für die Uni-Mitarbeitenden gelten die bereits bestehenden Regeln weiterhin bis zum 7. März 2021. Stets zu beachten ist dabei die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen.  Auf dem Campus gilt für alle Personen ab einem Alter von 16 Jahren zudem die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske innerhalb von Gebäuden sowie auf den Außenflächen (OP-Maske oder eine Maske des Standards FFP2 oder vergleichbar).


Fragen beantwortet:

Prof. Dr. Thomas Hoffmeister
Konrektor für Lehre und Studium
Universität Bremen
Tel. +49 421 218-60030
E-Mail: kon2protect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de

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