Denn bislang kann die Wissenschaft nur sehr unzulänglich erklären, wie im Gehirn Wahrnehmung, Aufmerksamkeit oder Gedächtnis entstehen. Dieses Wissen ist jedoch die Voraussetzung, um die vielfältigen, schweren Hirnerkrankungen, wie zum Beispiel die Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), Epilepsie, Demenz oder die zahlreichen psychiatrischen Erkrankungen in Zukunft besser behandeln zu können. Das Gehirn ist das komplexeste Organ und seine Funktionsweise bislang wenig verstanden.
Für viele wichtige Fragestellungen, wie zum Beispiel neuronale Mechanismen von Aufmerksamkeit, Verhaltensweisen und Gedächtnis, gibt es bislang keine alternativen Forschungsmethoden zu Tierversuchen. Unsere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gehen dabei sehr verantwortungsvoll vor und unterliegen anspruchsvollen gesetzlichen Auflagen, die sie sorgfältig erfüllen.
Regelmäßige Begutachtung
Alle durchgeführten Untersuchungen wurden bezüglich ihrer wissenschaftlichen Bedeutung und der zur Anwendung gebrachten Methoden und Verfahren durch die zuständige Behörde sowie die für Tierversuche zuständige Ethikkommission begutachtet und bewilligt und entsprechen in vollem Umfang den durch die EU Richtlinie 2010/63, dem Deutschen Tierschutzgesetz sowie der Deutschen Tierschutz-Versuchsverordnung spezifizierten Anforderungen. Die Tiere befinden sich in artgerechter Haltungen und werden täglich durch fachkundiges Personal bezüglich Gesundheit und Wohlbefinden in Augenschein genommen. An der Universität Bremen verfügen alle Haltungen über umfangreiches sogenanntes Environmental Enrichment (Bereicherung des Lebensumfeldes durch artspezifisches Beschäftigungsmaterial). Zudem verfügen die verantwortlichen Personen über langjährige Sachkunde, die gegenüber den zuständigen Kontroll- und Genehmigungsbehörden in Form entsprechender Dokumente und Zertifikate nachgewiesen ist. Die Haltungen und Labore an der Universität Bremen werden regelmäßig durch die zuständige Behörde kontrolliert. Der Kontrolle unterliegen alle mit den gesetzlichen Bestimmungen zusammenhängenden Faktoren, beispielsweise der Nachweis des Bezugs der Tiere über genehmigte Bezugsquellen, der Nachweis der Durchführung von Reinigungs- und Hygieneprozeduren, die Kontrolle der Tierhaltung inklusiver aller Haltungsaspekte (Luftaustausch, Temperatur, Licht, Geräuschlevel, Beschäftigungsmöglichkeiten etc.), die behördliche Inaugenscheinnahme der Tiere, der Nachweis der Tiergesundheit, die konkreten experimentellen Prozeduren etc..
Wenn Sie mehr zu dem Thema Tierversuche in der Wissenschaft erfahren möchten, finden Sie weitere Informationen unter: www.tierversuche-verstehen.de sowie bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG): https://www.dfg.de/dfg_magazin/aus_gremien_politikberatung/dossier_tierexperimentelle_forschung/index.html .