Zentrale Frauenbeauftragte
Herzlich Willkommen auf den Seiten der Zentralen Frauenbeauftragten der Universität Bremen!
Die Zentrale Frauenbeauftragte der Universität Bremen berät und unterstützt die Universitätsleitung bei der Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zur Frauenförderung und Gleichstellung der Geschlechter nach dem Bremischen Hochschulgesetz (BremHG). Sie ist Sprecherin der Zentralen Kommission für Frauenfragen (ZKFF) des Akademischen Senats. Ihr Ziel ist es, in Kooperation mit relevanten hochschulpolitischen Akteurinnen Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern an der Universität Bremen zu identifizieren und aufzuheben und mehr Geschlechtergerechtigkeit im Wissenschaftssystem zu erreichen.
Aktuelle Schwerpunktthemen der Zentralen Frauenbeauftragten sind der Abbau von Unterrepräsentanzen von Wissenschaftlerinnen, Abbau von Segregation über die Fachbereiche an der Universität Bremen, Gender in Forschung und Lehre, Förderung der Vereinbarkeit von Familie, Studium und Beschäftigung wie auch geschlechtergerechte Vielfalt.
Auf den folgenden Seiten finden Sie Hinweise zu aktuellen Veranstaltungen, Informationen zu gleichstellungspolitischen Akteuren, Ziele und Schwerpunkte der Arbeit der Zentralen Frauenbeauftragten wie auch Infrastrukturen und Maßnahmen der Frauenförderung an der Universität Bremen.
Viel Vergnügen beim Lesen!
Kathrin Sebastian
Zentrale Frauenbeauftragte
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N. N.
Stellvertretende Zentrale Frauenbeauftragte
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Postanschrift
Universität Bremen
Zentrale Frauenbeauftragte
Postfach 33 04 40
28334 Bremen
Beschlüsse, Empfehlungen, Grundsatzpapiere, Stellungnahmen
Wissenschaftler/innen, *innen, _innen, :innen?
Die Landesrektor:innenkonferenz und der Landeskonferenz der Frauenbeauftragen (LaKoF) haben sich mit dieser Frage auseinandergesetzt und zeigen in der Broschüre ‚Orientierungshilfe für gendergerechte Sprache‘ (Stand: Oktober 2014). Möglichkeiten für gendergerechte Schreibweise auf.
Im Bundesland Bremen gilt bereits seit 1985 die Vorgabe, eine geschlechtergerechte Amtssprache zu verwenden. Zur Umsetzung erschienen Handreichungen, die zuletzt Ende 2020 aktualisiert wurden: Handreichung des Aus- und Fortbildungszentrum für den bremischen öffentlichen Dienst (AFZ).
Es gibt zahlreiche weitere Formulierungshilfen und praktische Tipps im Web. Beispielsweise zum Gendern im Journalismus www.genderleicht.de oder Geschickt gendern – Das Genderwörterbuch von Johanna Usinger.
Universitätsleitung bekennt sich zur grundsätzlichen Anwendung der familienpolitischen Komponente nach WissZeitVG §2 (1)
In der Sitzung des Rektorates am 25.02.2019 hat die Universitätsleitung der Universität Bremen beschlossen, dass die familienpolitische Komponente bei Verträgen nach WissZeitVG §2 (1) Satz 4 grundsätzlich auf Antrag (Mitarbeiter*in und Fachbereich) hin anzuwenden ist (Beschluss 1923). Der Antrag auf Anwendung der familienpolitischen Komponente nach WissZeitVG §2 (1) Satz 4 wurde von der Zentralen Frauenbeauftragten, Sylvia Hils, eingebracht. Ausgangspunkt des Antrages waren eine intransparente und unausgewogene Informationslage und Praxis bei der Umsetzung der familienpolitischen Komponente an der Universität Bremen.
Der gesetzliche Rahmen nach WissZeitVG § 2 (1) Satz 4 sieht eine Ausweitung, der insgesamt zulässigen Befristungsdauer von Arbeitsverträgen von 6 + 6 Jahren, bei Betreuung eines oder mehrerer Kinder unter 18 Jahren um zwei Jahre je Kind vor. Wie das BMBF zum WissZeitVG erläutert: „[…] kann [durch die Betreuung von Kindern] die zur Verfügung stehende Zeit nicht in vollem Maße für die wissenschaftliche Arbeit genutzt werden. Dieser Nachteil soll durch eine Verlängerung ausgeglichen werden“ (vgl. BMBF FAQ).
Die Ausweitung der Befristungsdauer ist nicht gleichzusetzen mit einem Rechtsanspruch auf Vertragsverlängerung (wie z.B. im Fall des Nachholens von Zeiten aus Mutterschutz und Elternzeit nach WissZeitVG § 2 (5)), sondern verlängert die mögliche Dauer der befristeten Beschäftigung mit Qualifizierungsanteil.
Die Ausweitung der Befristungsdauer nach WissZeitVG § 2 (1) Satz 4 gilt für alle Elternteile unabhängig voneinander und ist unabhängig von Mutterschutz/Elternzeit.
Die Zentrale Frauenbeauftragte berät und informiert (nicht rechtskräftig) Sie gerne zum Thema. Bei weitergehenden und rechtlichen Fragen, wenden Sie sich bitte an das Personaldezernat oder die Rechtsstelle der Universität Bremen.
Universität Bremen erhält Prädikat "Gleichstellung Ausgezeichnet!" in der III. Phase des Professorinnenprogramms
Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat die ersten Auswahlentscheidungen für die III. Phase des Professorinnenprogramms beschlossen. Von 111 Hochschulen haben 86 Hochschulen das unabhängige Begutachtungsgremium überzeugt, davon wurden 10 Hochschulen mit dem Prädikat "Gleichstellung Ausgezeichnet!" gewürdigt. Die Universität Bremen hat mit Ihrem Konzept für die Personalentwicklung und -gewinnung auf dem Weg zur Professur überzeugt und ist mit dem Prädikat "Gleichstellung Ausgezeichnet!" ausgezeichnet worden. Hier finden Sie das im Rahmen des Professorinnenprogramms III des Bundes und der Länder im Mai 2018 vorgelegte Konzept: "geschlechtergerecht 2028 - G L E I C H S T E L L U N G S Z U K U N F T S K O N Z E P T". Das Prädikat ermöglicht es der Universität Bremen die Förderung einer vierten Erstberufung einer Frau in Anspruch zu nehmen.
Neues Konzept für eine innerbetriebliche Beschwerdestelle nach § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
Arbeitgeber*innen müssen gemäß § 13 AGG eine innerbetriebliche Beschwerdestelle einrichten, die Beschwerden von Beschäftigten, die Diskriminierung am Arbeitsplatz erleben, entgegennimmt, den Sachverhalt ermittelt und prüft, ob eine Diskriminierung vorliegt. Vera Egenberger (Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V. , BUG) hat ein neues Konzept für eine innerbetriebliche Beschwerdestelle nach § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erarbeitet. Weitere Informationen finden Sie auf den BUG-Webseiten unter: https://www.bug-ev.org/aktivitaeten/politikberatung/beschwerdestellen/innerbetriebliche-beschwerdestellen
Die Beschwerdestellen in der Universität Bremen sind:
für Beschäftigte: das Personaldezernat – vgl. Beschwerdeordnung für Beschäftigte [pdf],
für Studierende: die Rechtsstelle – vgl. Beschwerdeordnung für Studierende [pdf].
Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz: Von konflikthaften Situationen bis hin zum Mobbing
Ihr Arbeitsklima sollte von Vertrauen, gegenseitigem Respekt und offener Kommunikation geprägt sein; gegenseitige Achtung und Toleranz ist die Grundlage einer erfolgreichen Arbeit in den Abteilungen und Referaten. Konflikthaften Situationen bis hin zum Mobbing müssen frühzeitig und rechtzeitig bearbeitet werden. Dies regelt die Dienstvereinbarung "Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz".
Die bukof-Kommission "Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt"
hat eine Online-Handreichung “Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen” erstellt sowie ein Grundsatzpapier zu Sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen (2018) herausgegeben. Im März 2021 hat die Kommission der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (bukof) mit ihrem regelmäßigen Newsletter über laufende Kampagnen und Veranstaltungen informiert.
Die Zentrale Frauenbeauftragte veröffentlicht auf ihrem Internetauftritt auch Initiativen an der und Hinweise rund um die Universität Bremen. Diese Initiativen und Hinweise spiegeln nicht notwendigerweise die Positionen oder Ziele der Zentralen Frauenbeauftragten wider.