Drittmittelbereich
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Drittmittelordnung
Die Grundlage bei der Abwicklung von Drittmittelvorhaben ist die Ordnung der Universität Bremen zur Durchführung von Forschungsvorhaben mit Mitteln Dritter gemäß § 74 Abs. 3 BremHG DRITTMITTELORDNUNG vom 23.2.2005 (redaktionelle Fassung April 2015).
Die Regeln der Drittmittelordnung der Universität Bremen sind bei der Abwicklung von Drittmittelvorhaben unbedingt einzuhalten.
EU-Forschungsrahmenprogramm
Horizont 2020, das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, welches sich an das 7. EU-Forschungsrahmenprogramm (FRP)anschließt, wird alle forschungs- und innovationsrelevanten Förderprogramme der Europäischen Kommission zusammenführen.
Nähe Informationen finden Sie HIER
Ihr Ansprechpartner an der Universität Bremen ist das EU-Referat:
https://www.uni-bremen.de/forschung/foerderangebote-service/foerderberatung.html