Physik

Das Anwendungsfach Physik baut auf den Grundkenntnissen Ihres Anwendungsfaches im Bachelorstudium auf und Ziel ist es eine Spezialausbildung in mehreren Teilfächern der Physik auf höchstem Niveau zu erhalten. Studierende werden mittels Laborübungen, Praktika, Versuchen und eigenen Projekten praxisorientiert zur Selbständigkeit an den jeweils maßgebenden wissenschaftlichen und technischen Arbeiten angeleitet. Zudem erhalten Sie einen Einblick nicht nur in die unterschiedlichen Bereiche der Physik, sondern auch in die Studiengänge Enviromental Physics sowie Space Sciences and Technologies. Daher können Sie zum einen aus den nachstehenden Modulen des Bachelorstudiengangs Physik wählen:

Eine Person an einem Computer im Labor.
KennzifferModultitelCPHäufigkeit

Dauer

SpracheTyp
EP4aExperimentalphysik 4 (Thermodynamik und Weiche Materie)6Sommersemester1 SemesterdeutschWahl
GP4Grundpraktikum 4 (Thermodynamik)[1]3Sommersemester1 SemesterdeutschWahl
EP5aExperimentalphysik 5 (Kondensierte Materie)9Wintersemester1 SemesterdeutschWahl
EP6aExperimentalphysik 6 (Kern- und Elementarteilchenphysik)3Sommersemester1 SemesterdeutschWahl
TP3aTheoretische Physik 3 (Elektrodynamik)9Wintersemester1 SemesterdeutschWahl
TP4aTheoretische Physik 4 (Quantenmechanik)9Sommersemester1 SemesterdeutschWahl
TP5aTheoretische Physik 5 (Statische Physik)6Wintersemester1 SemesterdeutschWahl

[1] Studierende des M.Sc. Technomathematik absolvieren die Hälfte der Veranstaltungstermine in der zugehörigen Lehrveranstaltung. Näheres wird in den zugehörigen Veranstaltungen bekanntgegeben.

Alle Modulbeschreibungen zu obigen Modulen finden Sie hier und den studienbegleitenden Leistungsnachweis hier.

Nach individueller Absprache und Abstimmung mit dem Studienzentrum des Fachbereiches 01 und dem Studienzentrum Mathematik können Sie auch Module aus den Masterstudiengängen Physik, Environmental Physics sowie Space Sciences and Technologies belegen.

Prüfungsleistungen zu allen Modulen sind so zu erbringen, wie es die zugehörigen Modulbeschreibungen in der jeweils gültigen Fassung ausweisen.