Die juristische Ausbildung
Das Studium gliedert sich in die drei großen Säulen Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht. In jedem Studiensemester werden unterschiedliche, diesen Säulen zugehörige Rechtsgebiete in Vorlesungen, begleitenden Arbeitsgemeinschaften und Tutorien behandelt.
Die juristische Ausbildung in all ihren Teilen soll zukünftigen Jurist*innen die Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die in der rechtsprechenden, verwaltenden und rechtsberatenden Berufspraxis benötigt werden.
Mit dem Universitätsstudium, der sich daran anschließenden Ersten juristischen Prüfung (früher Erstes Staatsexamen), dem nachfolgenden zweijährigen Vorbereitungsdienst und der Zweiten juristischen Staatsprüfung (früher Zweites Staatsexamen) wird die "Befähigung zum Richteramt" erworben. Anschließend stehen den Absolvent*innen verschiedenste Berufswege offen, darunter Beschäftigungen
- in der Anwaltschaft
- in der Justiz
- in der öffentlichen Verwaltung
- in der privaten Wirtschaft, z.B. in Rechts- und Personalabteilungen von Unternehmen sowie bei Banken und Versicherungen
- in Unternehmensberatungen
- bei Verbänden