Z-Prüfung oder Immaturenprüfung aus Niedersachsen
Die Zulassungs-Prüfung, die sogeannte Z-Prüfung oder Immaturenprüfung ist ein Zugangsweg für beruflich Qualifizierte zum Studium. Sie wird nur in Niedersachsen abgelegt, ist aber in Bremen anerkannt. Mit der Z-Prüfung wird eine fach- und ortsgebundene Hochschulreife erworben.
Niedersächsische Bildungsträger bieten Vorbereitungskurse für die Z-Prüfung an. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muss dieser Lehrgang nachgewiesen werden. Informationen über die Z-Prüfung sowie eine Liste mit Bildungsträger, die auf diese Prüfung vorbereiten, finden sich auf der Internetseite der Universität Oldenburg.
Nach einer erfolgreich absolvierten Z-Prüfung erfolgt bei zulassungsfreien Studiengängen die Einschreibung in das erste Fachsemester des gewählten Studienganges. Die Studienplätze bei zulassungsbeschränkten Studiengängen werden aufgrund der Abschlussnote der Z-Prüfung oder der Wartezeit vergeben. Der Zeitraum nach dem Erwerb der HZB gilt als Wartezeit. Bewerber*innen, die aufgrund ihrer Z-Prüfung eine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sind Bewerber*innen mit Abitur gleichgestellt. Eine gesonderte Quote im Bewerbungsverfahren gibt es nicht.
Das Fach, wofür die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erworben wurde, kann als Vollfach oder als Profilfach mit einem Komplementärfach oder als Lehramtsfach studiert werden. Die Studierenden können eingeschrieben werden, sofern die sonstigen für den Studiengang erforderlichen studiengangsspezifischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Kontakt
Universität Oldenburg
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