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Corona-Regelungen gelten bis 30. Juni 2021

Die allgemeinen Corona-Regelungen auf dem Campus werden bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Außerdem informiert die Universität über die verschiedenen Testmöglichkeiten für Mitarbeitende und Studierende. Ergänzend zu den bestehenden Testcentern des Landes gibt es nun ein eigenes Testcenter im GW2.

Die Universität Bremen betreibt seit dieser Woche ein eigenes Corona-Testcenter auf dem Campus. Dabei handelt es sich um ein zusätzliches Angebot, das die bereits bestehenden Testmöglichkeiten für Beschäftigte des Landes Bremen ergänzt. Das Center im GW2 richtet sich vor allem an Mitarbeitende, die ihre Tätigkeit nicht von zuhause aus wahrnehmen können und in Dauerpräsenz an der Universität sind. Außerdem werden Beschäftigte, die der Risikogruppe angehören und die in Doppel- oder Mehrfachbüros tätig sind, angesprochen. Sie können sich zukünftig dort testen lassen. Die Registrierung für das Testcenter läuft über die Vorgesetzten, ein Termin zum Testen kann über das Sekretariat des Referats Arbeits-, Gesundheits-und Umweltschutz vereinbart werden. Zu erreichen ist das Testcenter über den Boulevard. Der Eingang befindet sich schräg gegenüber der Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB).

Mehrere Testmöglichkeiten für Mitarbeitende und Studierende in Bremen

Allen anderen Mitarbeitenden stehen weiterhin die Testcenter des Landes Bremen offen, in denen sich die Beschäftigten jede Woche einmal kostenlos testen lassen können. Auf der Corona-Webseite finden sich Details zu den verschiedenen Testmöglichkeiten.
Auch Studierende haben die Möglichkeit, sich als Bremer:in einmal in der Woche in einem Bremer Testcenter kostenlos testen zu lassen. Der sogenannte „Bürgertest“ kann seit kurzem auch in direkter Nachbarschaft zur Universität gemacht werden. Neben dem ALDI in der Enrique-Schmidt-Straße hat ein privates Center eröffnet, das solche Tests anbietet.

Corona-Regelungen der Universität bis zum 30. Juni 2021 verlängert

Analog zur Laufzeit der Bundesnotbremse werden die allgemeinen Regelungen auf dem Campus bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Dies umfasst sowohl die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes als auch den kontrollierten Zugang zu den Gebäuden.
Für Studierende, bei denen der fehlende Zugang zu Laboren, Instrumenten oder ähnlichem zu erheblichen individuellen Nachteilen im weiteren Studienverlauf führen würde, sind Ausnahmen möglich. Dies betrifft insbesondere Abschlussarbeiten. Sie werden gebeten, sich mit ihrer Betreuerin/ ihrem Betreuer abzusprechen. Dies gilt ebenso für die Durchführung der nicht-digitalisierbaren Lehre, also vornehmlich der Laborpraktika sowie der vom Krisenstab genehmigten Exkursionen. Auch von den Prüfungsausschüssen genehmigte Präsenzprüfungen fallen unter die Ausnahmen. Alle genannten Ausnahmen sind auch möglich, wenn die Inzidenz in der Stadt Bremen über dem Wert von 165 liegt.

 

Glashalle im Sonnenschein