Uni-Accountdaten Abholung durch Dritte
Kann ich Dritte zur Abholung meiner Uni-Accountdaten bevollmächtigen?
Ja. Sollten Sie in Ausnahmefällen (z. B. Unfall, Krankenhausaufenthalt, Beschäftigung im Ausland) Ihre Daten nicht persönlich abholen können, ist es möglich, Ihre Uni-Accountdaten (Benutzername und Passwort) durch eine bevollmächtigte Person abholen zu lassen.
Die beauftragte Person muss in einer von Ihnen persönlich erstellten Vollmacht namentlich erwähnt sein und zur Abholung ein geeignetes Dokument bei sich führen, um ihre Identität zu bestätigen (Pass, Personalausweis).
Auch von Ihnen wird eine Kopie eines gültigen Ausweises und einen Nachweis Ihrer Zugehörigkeit zur Uni (z.B. Mitarbeiterausweis, Studentenausweis, Gast- oder Nebenhörerschein etc.) benötigt.
Achten Sie bitte darauf, dass alle Dokumente deutlich lesbar sind und die Vollmacht von Ihnen persönlich unterschrieben ist.