Promotionsordnungen
Die Promotionsverfahren an der Universität Bremen sind durch die Promotionsordnungen der Fachbereiche geregelt. Der formale Start eines Promotionsvorhabens ist die Annahme als Doktorand*in am Fachbereich, die durch die jeweiligen Pomotionsauschüsse durchgeführt wird. Einige Promotionsordnungen sehen den Abschluss einer Betreuungsvereinbarung vor.
Die Annahme als Doktorand*in am Fachbereich ist Voraussetzung für die Immatrikulation als Doktorand*in an der Universität Bremen. Für die Dauer von zwei Semestern ist die Immatrikulation auch auf Grundlage einer Betreuungszusage durch eine/einen Hochschullehrer*in möglich. Für die Immatrikulation, die nicht verpflichtend ist, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat für Studierende.
Die Promotionsordnungen der Universität Bremen ermöglichen auch die bi-nationale Promotion in Kooperation mit einer ausländischen Universität. Informationen zum Ablauf finden Sie hier.
Bei Fragen zu den Promotionsordnungen können Sie sich gerne an das BYRD-Team wenden.
Promotionsordnung Dr. rer. pol. vom 24.07.2014
Änderungsordnung Dr. rer. pol. vom 22.03.2022 (kumulative Dissertation)
Geschäftsstelle des Promotionsausschusses Dr. rer. pol.
Promotionsordnung Dr. phil. vom 29.05.2012
Geschäftsstelle des Promotionsausschusses Dr. phil.
Promotionsordnung Dr. rer. nat. vom 22.06.2011
Geschäftsstelle des Promotionsausschusses Dr. rer. nat.
Promotionsordnung Dr. Public Health vom 22.12.2017
Geschäftsstelle des Promotionsausschusses Dr. P. H.
Promotionsordnung Dr. rer. nat. vom 13.07.2022
Geschäftsstelle des Promotionsausschusses Dr. rer. nat.
Promotionsordnung Dr. rer. pol. vom 24.07.2014
Änderungsordnung Dr. rer. pol. vom 22.03.2022 (kumulative Dissertation)
Geschäftsstelle des Promotionsausschusses Dr. rer. pol.
Promotionsordnung Dr. phil. vom 29.05.2012
Geschäftsstelle des Promotionsausschusses Dr. phil.