Binationales Promotionsverfahren (cotutelle de thèse)
Das binationale Promotionsverfahren (cotutelle de thèse) ermöglicht es, an der Heimatuniversität und gleichzeitig an einer ausländischen Universität zu promovieren.
Als Doktorand_in sind Sie an beiden Universitäten zur Promotion zugelassen und werden während des Promotionsverfahrens und des Promotionsabschlusses von je einem/einer Gutachter_in an beiden Universitäten betreut, an Ihrer Dissertation arbeiten Sie zu zeitlich möglichst ausgewogenen Anteilen an beiden Universitäten.
Über die Details der Betreuung wird ein individueller Kooperationsvertrag abgeschlossen. Beide Universitäten verleihen den Titel mit einem Hinweis in der Urkunde auf den jeweils anderen Titel.