Promotionsstudium

Der Fachbereich Rechtswissenschaft verleiht den Grad eines Doktors der Rechtswissenschaft (doctor iuris) aufgrund einer besonderen wissenschaftlichen Qualifikation.

Regelmäßig wird für die Annahme als Doktorand:in der Abschluss der Ersten juristischen Prüfung oder der zweiten Staatsprüfung mit dem Prädikat „vollbefriedigend“ benötigt.

Daneben gibt es weitere Möglichkeiten, um als Doktorand:in angenommen zu werden.

  • Abschluss eines gleichwertigen Universitätsstudiums im Ausland
  • Erfolgreicher Abschluss eines Aufbau- oder Masterstudiengangs im Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Bremen oder vergleichbare Abschlüsse anderer Fakultäten
  • Abschluss eines nicht-juristischen Universitätsstudiums, Erfüllung der dortigen Voraussetzungen zur Annahme als Doktorand:in, zweisemestriges Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bremen im Umfang des Schwerpunktstudiums und Vorlage einer mindestens mit „gut“ bewerteten schriftlichen Seminararbeit im Fach Rechtswissenschaft
  •  Abschluss eines Fachhochschulstudiums mit juristischen Schwerpunkt, zweisemestriges Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bremen im Umfang des Schwerpunktstudiums und Vorlage einer mit mindestens „gut“ bewertete schriftlichen Seminararbeit im Fach Rechtswissenschaft

Grundsätzlich müssen die dabei erreichten Note mindestens einem „vollbefriedigend“ in der ersten juristischen Prüfung entsprechen.

Die fehlende Note kann ersetzt werden durch:

  • Vorlage einer mit „gut“ bewerteten schriftlichen Arbeit, die im Rahmen eines Seminar oder Doktorandenkolloquiums des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Universität Bremen erstellt wurde, oder Bestehen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung mit mindestens der Note „gut“.
  • Vorlage eines ausgearbeiteten Dissertationskonzepts
  • Voten zweier Hochschullehrer:innen, in denen die begründete Prognose abgegeben wird, dass der/die Doktorand:in die besondere wissenschaftliche Qualifikation erreichen wird

Als Doktorand:in können ferner die wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Bremen angenommen werden oder wer  ein Jahr in einem der Universität Bremen verbundenen rechtswissenschaftlichen Institut selbständig wissenschaftlich tätig gewesen ist oder als Juristin/Jurist in einem anderen Institut der Universität Bremen oder in einem von Hochschullehrer:innen des Fachbereichs Rechtswissenschaft geleiteten Drittmittelprojekt an der Universität Bremen tätig ist.

Promotionsausschuss Dr. iur.:

  • N.N. (Vorsitzender)

  • Prof. Dr. Felix Herzog

  • Prof. Dr. Christoph Schmid

  • Prof. Dr. Lorenz Kähler (Vertretung)

  • Elisabeth Fischer (wissenschaftliche Mitarbeiterin)

  • Sahsuvar Atac

  • Berfin Atac

Ein umfangreiches Informationsangebot zum Thema Promotion finden Sie auf den Seiten der Einrichtung BYRD (Bremen Early Career Researcher Development).

Formulare und Informationen zum Promotionsverfahren sowie die Promotionsordnung und Sitzungstermine des Promotionsausschusses finden Sie auf des Seiten des Zentralen Prüfungsamts (ZPA).