Muslimische Schülerinnen nehmen nicht am Sportunterricht oder an Klassenfahrten teil. Schüler aus nicht-christlichen Elternhäusern gehen nicht zum Religionsunterricht. In multikulturellen Gesellschaften bekommt die Frage, ob und inwieweit Individuen das Recht haben, eine Gemeinschaft zu verlassen, deren Werte, Sitten und Gebräuche sie nicht mehr teilen, einen immer größeren Stellenwert. Liberale Philosophen sind der Überzeugung, dass es zu den Grundfreiheiten des Individuums gehört, seine Gruppenzugehörigkeit frei zu bestimmen, also eigenständig über den Austritt oder Beitritt zu einer Gruppierung zu bestimmen - ohne deshalb mit Sanktionen belegt zu werden. In der Praxis kommt es beim Ausstieg aus kulturellen oder religiösen Gemeinschaften allerdings häufig zu Problemen.
Wie stellt sich das Verhältnis von individueller Freiheit und Autonomie gegenüber gesellschaftlichen Normen und Gruppenzwang aus philosophischer Sicht dar? Das Spannungsfeld „Ausstiegsoption“ steht im Mittelpunkt der Philosophie-Tagung „Theoretical and Practical Implications of the Exit Option in Liberal Societies”, die vom 26. bis 28. November 2009 im Haus der Wissenschaft in Bremen stattfindet. Veranstaltet wird die Tagung vom Zentrum Philosophische Grundlagen der Wissenschaften der Universität Bremen. Initiatorin Professorin Dagmar Borchers ist es gelungen, hochkarätige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus aller Welt nach Bremen zu holen.
Im ersten Teil der Tagung wird nach der Begründung und der theoretischen Fundierung der Ausstiegsoption gefragt: Wie ist die Ausstiegsoption in liberalen Theorien verortet? Wie wird sie begründet? Woraus leitet sich das Recht auf Ausstieg theoretisch ab? Was ist der konzeptionelle Hintergrund? Inwiefern ist hier nicht nur von moralischen Ansprüchen, sondern von „Rechten“ die Rede? Wer hat hier Rechtsansprüche gegen wen?
Im zweiten Teil geht es um Fragen der Anwendung: Kann man überhaupt aus kulturellen Gruppen aussteigen? Ist es sinnvoll, die für die Gruppe und das Individuum anfallenden Belastungen als „Kosten“ zu bezeichnen – eine Terminologie, die immer auch eine prinzipielle Verrechenbarkeit von wechselseitigen Ansprüchen suggeriert? Welche Ausstiegsszenarien sind denkbar und welche Hindernisse kann es geben? Ist der liberale Staat auch verantwortlich dafür, eine realistische Ausstiegsoption zu garantieren und was würde das in Hinblick auf eine konkrete Hilfestellung bedeuten? Mit welchen Problemen sind Gesetzgeber, Rechtssprechung und Politik hinsichtlich der Exit-Praxis konfrontiert?
Für die Tagung konnten mit Chandran Kukathas (London School of Economics/London),
Veit Bader (Amsterdam University),
Elisabeth Holzleithner (Universität Wien) sowie Rainer Forst (Universität Frankfurt/Main) international bekannte Protagonisten der aktuellen Diskussion um die Ausstiegsoption gewonnen werden. Damit ist eine hochkarätige und inhaltlich wegweisende Tagung sichergestellt, von der nationale und internationale Ausstrahlung zu erwarten ist.
Wetere Informationen:
Universität Bremen
Zentrum Philosophische Grundlagen der Wissenschaften
Studiengang Philosophie
Prof. Dr. Dagmar Borchers
Tel. 0421 218 67820
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