An den bestehenden Regelungen ändert sich vorerst nichts. Nur einige wenige Präsenzprüfungen sind mit Ausnahmegenehmigung durch die Prüfungsausschüsse möglich.
Auch für die Uni-Mitarbeitenden gelten die bereits bestehenden Regeln weiterhin bis zum 11. April 2021. Stets zu beachten ist dabei die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen. Auf dem Campus gilt unverändert für alle Personen ab einem Alter von 16 Jahren zudem die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske innerhalb von Gebäuden sowie auf den Außenflächen (OP-Maske oder eine Maske des Standards FFP2 oder vergleichbar).