In Innenräumen sind alle Personen ab einem Alter von 16 Jahren weiterhin verpflichtet, eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske oder eine Maske des Standards FFP2 oder vergleichbar) zu tragen. Für Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 15 Jahren besteht unverändert die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Diese Regelung gilt auf Verkehrsflächen (Ein- und Ausgänge, Flure, Treppen, Aufzüge), in Sanitärräumen oder Warteräumen in Gebäuden der Universität.
Studentische Lernorte können gebucht werden
Seit dieser Woche sind auf dem Campus weitere studentische Lernorte geöffnet. Studierende können die Räume über Stud.IP buchen und erhalten per QR-Code Zugang zu den Gebäuden. An den Lernorten besteht Maskenpflicht.