Das Rektorat der Universität Bremen hat jetzt einstimmig das Stellen-Tableau für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer bis 2015 beschlossen. Es übernimmt weitgehend die Vorschläge der vom Akademischen Senat (AS) eingesetzten Arbeitsgruppe zum Hochschulentwicklungsplan V (HEP-V-AG des AS). Der Hochschulentwicklungsplan V war notwendig geworden, weil die Bremer Landesregierung den staatlichen Hochschulen im Lande einen rigiden Sparkurs auferlegt hat. Die Konsequenzen der Rektoratsentscheidung sind gravierend: Der Studiengang Sport läuft aus. Die Behindertenpädagogik wird im Rahmen der Lehrerausbildung als Masterprogramm angeboten. Auch der Studiengang Weiterbildung kann nicht mehr grundständig, sondern nur noch als Masterprogramm studiert werden. Zahlreiche Fächer werden enorm beschnitten.
Zwei Jahre wurde in der Universität – verbunden mit zahlreichen öffentlichen Protestaktionen – darüber diskutiert und verhandelt, wie mit den staatlich verordneten Haushaltskürzungen umzugehen sei. Der Akademische Senat als Parlament der Universität setzte eine Kommission zu HEP-V ein, an deren Arbeitsergebnis sich nun das Rektorat bei seiner Entscheidung orientierte. Studierende hatten mehrfach die Sitzungen des AS zu HEP-V verhindert, so dass die Hochschulleitung in den Zwang kam, anstelle des AS über die Folgen des staatlichen Sparkurses für die Universität zu entscheiden. Mit dem Rektoratsbeschluss wird zum einen Planungssicherheit für alle Fachbereiche hergestellt. Zum anderen wird der Weg dafür geebnet, dass die Wissenschaftsbehörde 23 Professuren frei gibt, die teilweise auf Eis lagen, aber dringend benötigt werden.
Im HEP-V-Stellentableau sind insgesamt 255 Hochschullehrer-Fachgebiete definiert, die durch 242 Professuren und 13 Universitätslektorate vertreten werden. Damit überschreitet die Universität die finanziellen Vorgaben des Landes erheblich. „Doch nur auf dieser Basis lässt sich die Arbeitsfähigkeit der Universität in Lehre und Forschung überhaupt garantieren“, stellt Uni-Rektor Wilfried Müller klar. Außerdem fordert er, dass „1.) die 2010 zu erwartenden Tarifsteigerungen nicht von der Universität getragen und 2.) die von der jetzigen Landesregierung bereit gestellten Schwerpunktmittel zur Verbesserung von Lehre und Studium über das Jahr 2009 hinaus verlängert werden.“
Die grundsätzliche Kritik der Universitätsleitung an den rigiden Finanzvorgaben des Landes bleibt bestehen. Uni-Rektor Wilfried Müller: „Wir haben in den vergangenen Jahren viel erreicht, aber diese positive Entwicklung wird durch die finanziellen Kürzungen und das HEP-V-Tableau ausgebremst und bedroht. Ich habe starke Zweifel, ob wir als Universität Bremen die erreichte Qualität in Forschung und Lehre aufrechterhalten können. Ich befürchte vielmehr, dass Studienprogramme und erfolgreiche Forschungsbereiche gefährdet sind.“
Zu den Begriffen:
Der Wissenschaftsplan für das Land Bremen wird von der Senatorin für Bildung und Wissenschaft vorgelegt. Die letzte Fassung des Wissenschaftsplans stammt von 2007 und enthält den Hochschulgesamtplan V (HGP V) mit den Vorgaben des Landes für die strukturelle und finanzielle Weiterentwicklung aller Hochschulen sowie die Entwicklungsplanungen für die außeruniversitären Forschungsinstitute des Landes Bremen bis zum Jahr 2010. Der Hochschulentwicklungsplan V (HEP V) stellt die autonome Planung der Universität dar. Er setzt die allgemeinen, insbesondere finanziellen staatlichen Vorgaben in konkrete Planungen der Universität um und wird vom Akademischen Senat beschlossen.