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Der Fachbereich Rechtswissenschaft verleiht der Bundesverfassungsgerichtspräsidentin a. D. Jutta Limbach die Ehrendoktorwürde der Universität Bremen

Große Ehre für die Universität Bremen: Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jutta Limbach, Bundesverfassungsgerichtspräsidentin a. D., nahm am 27. November 2008 im Bremer Rathaus durch den Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Bremen die Würde des Doktors der Rechte Ehren halber entgegen. Die Ehrung erfolgte in Anerkennung ihrer Verdienste um interdisziplinäre Jurisprudenz, die Verbindung von Wissenschaft und verfassungsrechtlicher Praxis sowie um internationale Kultur- und Bildungsarbeit. Jutta Limbach ist Trägerin zahlreicher nationaler und internationaler Auszeichnungen; vier ausländische Universitäten haben ihr die Ehrendoktorwürde verliehen. Mit Bremen und der Universität Bremen, die ihr nun als erste deutsche Universität diese Ehrung verliehen hat, ist Jutta Limbach auf vielfältige Weise verbunden. Im Wintersemester 1989/1990 wurde sie aufgrund ihrer interdisziplinären Arbeiten als Vertretungsprofessorin berufen; von 1990 bis 1994 war sie Mitglied des Beirats des Zentrums für Europäische Rechtspolitik (ZERP). Im Jahr 2007 lud sie der Senat der Freien Hansestadt Bremen ein, die Festrede zur Feier „60 Jahre Landesverfassung“ zu halten – eine nahe liegende Aufgabe für eine Persönlichkeit, die das Verhältnis zwischen gesellschaftlichem Wandel und Verfassungsinterpretation aktiv mit gestaltet und stets die Verantwortung von Juristinnen und Juristen für die Gemeinschaft aber auch die des Staates für die in ihm lebenden Menschen betont hat. Die Feier zur Verleihung der Ehrendoktorwürde an Jutta Limbach findet um 19 Uhr im Bremer Rathaus statt:

Jutta Limbach hat die Jurisprudenz vielfach und in unterschiedlichen beruflichen Positionen bereichert: als Wissenschaftlerin, als Justizsenatorin und als höchste Richterin der Bundesrepublik Deutschland. 1934 in Berlin als Jutta Ryneck geboren, studierte Jutta Limbach Rechtswissenschaft in Berlin und Freiburg i. Br., promovierte 1966 mit einer Arbeit über „Theorie und Wirklichkeit der GmbH“ und überschritt damit bereits die Grenzen der herkömmlichen Rechtsdogmatik. Mit einem Stipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft habilitierte sie 1971; mit ihrer Schrift „Das gesellschaftliche Handeln, Denken und Wissen im Richterspruch“ gehörte sie zu denen, die eine interdisziplinäre Sichtweise auf die Justiz etablierten. Als Inhaberin der Professur für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht und Rechtssoziologie der Freien Universität Berlin gehörte sie zu den wissenschaftlichen Kreisen, die in den 1970er Jahren eine erfolgreiche Wiederbelebung der Rechtssoziologie und Rechtstatsachenforschung betrieben. Sie war Gründungsmitglied der Vereinigung für Rechtssoziologie und ist dieser auch an der Universität Bremen viel betriebenen Disziplin bis heute aktiv verbunden. Von 1989 bis 1994 war sie Senatorin für Justiz des Landes Berlin. In dieser Funktion war sie auch Mitglied der Gemeinsamen Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat, die von Januar 1992 bis Oktober 1993 die nach der deutschen Einigung erforderlich gewordene Grundgesetzreform erarbeitet hat. Ab 1994 war Frau Limbach Richterin des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, zunächst zugleich dessen Vizepräsidentin, ein halbes Jahr später Präsidentin des Bundesverfassungsgericht, ein Amt, das sie bis zu ihrem Ausscheiden aus dem Bundesverfassungsgericht aus Altersgründen im Jahr 2002 innehatte. In beiden Ämtern war sie jeweils die erste Frau.

Von Januar 2002 bis April 2008 war Frau Limbach Präsidentin des Goethe-Instituts. Auf Grund ihrer vielfältigen juristischen Erfahrungen – in der akademischen Lehre und Forschung, in der Politik und in dem höchsten Richteramt der Republik sowie schließlich in der Kultur – war und ist sie zugleich weiterhin eine hochgeschätzte Beraterin; dies drückt sich u.a. aus in ihrer Berufung in die „Group of Wise Persons“, die sich im Auftrag des Komitees der Ministerbeauftragten des Europarats mit der Reform des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte befasst hat (2005 bis 2006) , sowie in die „Group of Intellectuals“, die die Europäische Kommission zu Fragen des Beitrags der Mehrsprachigkeit zum interkulturellen Dialog beraten hat (2007 bis 2008).

Als vielseitige Autorin und Herausgeberin hat sich Jutta Limbach unter anderem auch familienrechtlichen Themen gewidmet, Geschichte, Aufgabe und Wirkung des Bundesverfassungsgerichts kritisch reflektiert und sich besonders mit der Gleichstellung der Geschlechter beschäftigt. Die Kulturpolitikerin Limbach hat sich jüngst auch mit (deutscher) Sprache in der globalisierten Welt auseinandergesetzt.

 

Wetere Informationen:
Universität Bremen
Fachbereich Rechtswissenschaft
Dekanat
Prof. Dr. Konstanze Plett, LL.M. (Studiendekanin)

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