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Universität bleibt im Präsenzsemester

Seit dem 25. November gilt in der Stadt Bremen die Corona-Warnstufe 2. Dies hat aber keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Studienbetrieb der Universität. Das Semester in Präsenz wird fortgesetzt unter Einhaltung der Hygieneregeln. Die Universität appelliert zudem an alle, sich impfen zu lassen.

Die Anpassung der Warnstufe ist Teil der geänderten Corona-Verordnung des Landes. Darin wurden die Schwellenwerte gesenkt, bei denen die nächsthöhere Warnstufe greift.

Die Universität Bremen arbeitet mit einem eigenen „Stufenplan für die Lehre“. Der Krisenstab der Universität legt die gültige Stufe fest. Das bedeutet, dass die Warnstufe des Landes und die Stufe des Stufenplans nicht notwendigerweise übereinstimmen. Seit Anfang dieser Woche befindet die Universität sich in Stufe 2 ihres Stufenplans für die Lehre. Dies hat die Universität unter Abwägung der aktuellen Lage entschieden, um so lange wie möglich im Präsenzmodus zu bleiben.

Wird das Semester in Präsenz bleiben?

Die Universität setzt alles daran, das Semester in Präsenz fortzusetzen. Sie appelliert mitzuhelfen, indem alle sich an die Hygieneregeln halten und sich ggf. noch impfen lassen. Die Testcenter des Landes Bremen stehen wieder offen für die sogenannten Bürgertests. Auf der Webseite der Senatorin für Gesundheit findet man eine Liste der Testcenter, die aktuell eine kostenlose Testung anbieten: www.gesundheit.bremen.de/corona/corona/corona-testmoeglichkeiten-32720    

Besteht für Beschäftigte die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten?

Beschäftigte der Universität haben die Möglichkeit, in Abstimmung mit Ihren Vorgesetzten im Homeoffice zu arbeiten, wenn Ihre Tätigkeit nicht unbedingt eine Anwesenheit auf dem Campus erfordert. Diese Regelung soll aktuell bestehen bleiben. Ausschlaggebend für das Homeoffice sind die dienstlichen Aufgaben sowie die technischen Voraussetzungen. Leitend ist hierbei die Aufrechterhaltung des Präsenzbetriebs in der Lehre und der dazugehörigen unterstützenden Bedarfe in Verwaltung und Technik.

Welche weiteren Änderungen ergeben sich für die Beschäftigten?

Das Land Bremen hat per Rundschreiben des Senators für Finanzen einige wesentliche Änderungen für Beschäftigte mitgeteilt. Die wichtigsten sind:

  • Testzeit gilt nicht mehr als Arbeitszeit.
  • Keine Lohnfortzahlung in Quarantäne für Ungeimpfte
  • Ab dem 1. Dezember 2021 werden keine Entschädigungszahlungen mehr auf Grundlage des § 56 IFSG geleistet, wenn diese durch eine Impfung hätten verhindert werden können. Damit wird der Beschluss der Gesundheitsminister:innen von Bund und Ländern vom 22. September 2021 umgesetzt.
  • Der Arbeitgeber darf den Impfstatus der Mitarbeitenden abfragen und dokumentieren. Diese Möglichkeit wird die Universität in den wenigen Randbereichen nutzen, wo die normale Einlasskontrolle nicht greift.

Weitere Informationen:

www.uni-bremen.de/informationen-zur-corona-pandemie

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