JobTicket
Formulare
- Bestellung JobTicket
- Änderung JobTicket
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses bitte beachten:
Die Kündigung des JobTickets muss 6 Wochen vor Austritt bei der Performa Nord vorliegen.
Bei Ausscheiden aus dem Dienst, Kündigung, Auflösung, Versetzung in den Ruhestand, Rentenbeginn, Beurlaubung, Ausbildungsende usw. Das Ticket ist unverzüglich zum Kündigungstermin an die Geschäftsstelle Jobticket der Performa Nord zurückzugeben.
Rahmenbedingungen für das JobTicket
Im Rahmen des VBN-Tarifes kann Performa Nord für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des bremischen öffentlichen Dienstes JobTickets im Rahmen eines Großkundenabonnements beziehen, soweit Performa Nord für die Bezügeabrechnung zuständig ist. Als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten nicht
- Wehrdienst- und Zivildienstleistende,
- ausgesteuerte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sinne des § 48 SGBV,
- ohne Bezüge beurlaubte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Nebenberufler und geringfügig Beschäftigte
- Personen deren Arbeitsvertrag mit Beginn des Jobtickets nicht mindestens den gleichen Zeitraum beinhaltet wie die Dauer des Jobtickets (12 Monate).
Die Jobtickets sind personengebunden und somit im Gegensatz zum Monatsticket und dem allgemeinen Jahresabonnement nicht übertragbar. Die JobTickets sind vom jeweiligen Inhaber mit einem Passfoto zu versehen. Jobtickets sind Zeit-Tickets mit einer Gültigkeitsdauer von 12 Monaten. Das Jobticket verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn es nicht gekündigt wird.
Die Preise des JobTickets sind an die des regulären Abonnements gekoppelt. Sie sind abhängig von der Zahl der von Performa Nord bestellten Tickets. Darüber hinaus wird das JobTicket auch für Auszubildende angeboten. Der Preis orientiert sich an den Preisen des Schüler-Monatstickets. Zu den Details wird auf nachfolgende Ziffer 6.1 verwiesen.
Werden die Rahmenbedingungen vom Jobticketinhaber nicht erfüllt, behält sich die Performa Nord vor, einem Bezieher/ einer Bezieherin das Jobticket zu kündigen, bzw. einem Antragsteller, der die Rahmenbedingungen schon einmal nicht erfüllt hat, kein erneutes Jobticket auszustellen.
Die technische Abwicklung des JobTickets wird im Auftrag des VBN von der Bremer Straßenbahn AG (BSAG) durchgeführt. Sie erhält von Performa Nord eine Liste der an dem Großkundenabonnement teilnehmenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Namen, Vornamen, Anschriften, Angaben zur Beschäftigungsstelle, der Preisstufe und der Fahrtstrecke. Die Tickets werden Performa Nord rechtzeitig vor Beginn des Großkundenabonnements für den Vertragszeitraum zur Verfügung gestellt. Performa Nord hat sie auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind der BSAG unverzüglich anzuzeigen. Nähere Einzelheiten regelt die zwischen Performa Nord und VBN zu schließende Vereinbarung. Die JobTickets werden den teilnehmenden Mitarbeitern von Performa Nord über die Botenpost zugestellt.
Alle persönlichen Daten werden nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
Regelungen über Anschluss-Tickets sind in Ziffer 1.4 der Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen erläutert. Die JobTickets berechtigen die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des bremischen öffentlichen Dienstes innerhalb des Geltungsbereiches zu beliebig vielen Fahrten während der Gültigkeit dieser Vereinbarung. Die Tickets werden für die entsprechenden Geltungsbereiche nach dem Tarif des VBN ausgestellt. Die Tickets gelten in den Zügen der Schienenverkehrsunternehmen in der 2. Wagenklasse. Wird die Benutzung der 1. Wagenklasse gewünscht, muss das Zusatzticket nach dem Tarif des VBN von der jeweiligen Mitarbeiterin/dem jeweiligen Mitarbeiter gelöst bzw. im Abonnement gekauft werden. Wird die Benutzung der im Verbundraum verkehrenden IC-Züge gewünscht, muss ein IC-Aufpreis nach dem Tarif des VBN von der jeweiligen Mitarbeiterin/dem jeweiligen Mitarbeiter gelöst werden bzw. im Abonnement bezogen werden.
Die Inhaber der JobTickets sind berechtigt,
Montag bis Freitag ab 19:00 Uhr (innerhalb der beantragten Tarifzonen) sowie am Wochenende und an Feiertagen ganztags (im gesamten VBN-Netz) einen weiteren Erwachsenen und bis zu 4 Kinder unter 15 Jahren mitzunehmen, dies gilt nicht bei JobTickets für Auszubildende (vgl. Ziffer 2.5.8 der Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen).
Sie und die Personen, die Sie kostenlos mitnehmen dürfen, müssen keinen Nachtzuschlag (1 € pro Fahrt), bei der BSAG, VWG sowie in den Nachtschwärmerlinien zahlen.
Das Abonnement kommt durch Abschluss einer Vereinbarung zwischen Performa Nord und dem VBN für mindestens ein Jahr zustande. Voraussetzung ist der Abschluss des JobTickets für mindestens 50 aller ständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des bremischen öffentlichen Dienstes, soweit Performa Nord für die Bezügeabrechnung zuständig ist.
Die Höhe des Rabattes gegenüber dem regulären Abonnement ergibt sich aus der jeweiligen Abnahmemenge. In der Zwischenzeit haben sich mehr als 5.000 Kolleginnen und Kollegen entschieden, dieses Angebot des VBN zu nutzen. Damit ist der höchstmögliche Rabatt auf den normalen Abonnementspreis sicher erreicht. Der VBN hat die Rabattstufen neu gestaltet. Ab 01.01.2011 wird es beim Jobticket nur noch drei Rabattstufen geben und der höchstmögliche Rabatt ist reduziert worden.
Abnahmemenge
1. Stufe: 50 – 199 JobTickets
2. Stufe: 200 – 699 JobTickets
3. Stufe: ab 700 JobTickets
Die Vertragspartner legen gemeinsam den Monat des Beginns fest. Die Vereinbarung wird zunächst für die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen, sie verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate sofern sie nicht fristgerecht von einem der Vertragspartner gekündigt wird.
Das Jobticket verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn es nicht gekündigt wird. Innerhalb eines Vertragsjahres kann das Ticket nicht gekündigt werden (Ausnahmen: Ausscheiden aus dem Dienst, Versetzung in den Ruhestand, Rentenbeginn, Ausbildungsende, Elternzeit).
Eine Kündigung bedarf der Schriftform und ist mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit möglich. Performa Nord besitzt bei Tarifänderungen ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses ist innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung durch den VBN mit Wirkung zur Tarifänderung geltend zu machen. Der VBN besitzt ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Zahlungstermin wiederholt trotz Mahnung um mehr als vier Wochen überschritten wurde, bei Zahlungsunfähigkeit des Bestellers sowie bei nachgewiesener missbräuchlicher Verwendung der Tickets durch Mitarbeiter des bremischen öffentlichen Dienstes. Die ausgehändigten JobTickets sind nach Wirksamwerden der Kündigung an die Performa Nord zurückzugeben. Bis zur Rückgabe sämtlicher JobTickets wird das Entgelt gemäß Anlage 4 zu den Tarifbestimmungen hierfür erhoben. Ist bei einer außerordentlichen Kündigung durch Performa Nord die Rückgabe der JobTickets nicht bis zur Tarifänderung möglich, so wird bis zur Rückgabe für jeden angefangenen Monat das geänderte monatliche Beförderungsentgelt je JobTicket erhoben.
Mit Wirksamkeit der Kündigung verlieren alle Großkundenabonnements des Bestellers ihre Gültigkeit und können eingezogen werden.
Ein Verlust des JobTickets ist mit einem hierfür vorgesehenen Vordruck über Performa Nord bei der BSAG unverzüglich zu melden. Für die restliche Laufzeit des Tickets wird gegen Zahlung eines Bearbeitungsentgeltes von 5,00 € innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang der Verlustmeldung bei der BSAG ein neues JobTicket ausgestellt. Innerhalb dieser 3-Tage-Frist besteht kein Ersatzanspruch.
Der mit der Bearbeitung des JobTickets anfallende Aufwand bei Performa Nord wird anteilig auf die Teilnehmer umgelegt. Dieses Entgelt beträgt 1,25 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die laufenden Kosten des JobTickets sowie die Kosten für den Aufwand von Performa Nord werden monatlich im Voraus im Rahmen der Bezügeabrechnungen eingezogen. Für den Fall, dass laufende monatliche Bezüge nicht oder nicht ausreichend anfallen, ist Performa Nord zu ermächtigen, die entsprechenden Beträge von dem für die Bezügeabrechnung benannten Konto einzuziehen.
Das JobTicket können Sie per Fax an die Performa Nord bestellen.
Das Formular finden Sie hier.
Das ausgefüllte Formular faxen Sie bitte an die Geschäftsstelle JobTicket.
Diese ist Ihnen auch bei allen weiteren Fragen behilflich.
Die Geschäftsstelle JobTicket bearbeitet Ihren Antrag oder Änderung zum Jobticket. Bitte faxen Sie das ausgefüllte Formular an folgende
Faxnummer: 361-2084
Für Rückfragen:
Frau Kehlenbeck-Schirmer
Tel. 0421 361-2211
E-Mail