Dieser führt seine Geschäfte nach Maßgabe der Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages und wird dabei von der Gemeinsamen Geschäftsstelle Glücksspiel (GGS) unterstützt. Die GGS ist beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport angesiedelt und organisiert für die Länder die Zusammenarbeit der Glücksspielaufsichtsbehörden, die Tätigkeit des Glücksspielkollegiums und die Tätigkeit des Fachbeirats sowie des Sportbeirats.