Forschungsvorhaben in der Schul- und Unterrichtsforschung
Verfahren und Datenschutz
Im Land Bremen sind Vorhaben zur Schul- und Unterrichtsforschung, je nach methodischem Vorgehen und Erkenntnisinteresse, anzeige- oder genehmigungspflichtig. Werden Daten erhoben und verarbeitet, müssen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet werden (siehe auch Datenschutz-Webseite der Universität und Datenschutz-Notizen). Für Untersuchungen im Rahmen des Lehramtsstudiums gelten andere Regelungen als für (größere) wissenschaftliche Forschungsvorhaben.
Informationen zum Vorgehen und die erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Webseite zur Genehmigung wissenschaftlicher Untersuchungen an Schulen der Senatorin für Kinder und Bildung. Unter Punkt III finden Sie Informationen für Untersuchungen im Rahmen des Lehramtsstudiums.