Hochschulwechsel zum Master?

Zugangsvoraussetzungen

Wenn Sie bereits an einer anderen Universität einen lehrerbildenden Bachelor abgeschlossen haben, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen für den darauf aufbauenden Master of Education an der Uni Bremen bewerben. Es gilt immer die im Jahr der Bewerbung aktuelle Zugangsordnung des jeweiligen Masters.

Beachten Sie, dass Sie im Master nur Fächerkombinationen fortsetzen dürfen, die an der Uni Bremen auch im jeweiligen lehrerbildenden Bachelor zulässig sind.

Sie müssen diese Fächer bereits in einem festgelegten Mindestumfang im Bachelor studiert haben. Details finden Sie in den Zugangsordnungen unter dem oben genannten Link.

Kontakt und Infos

Beratung zum Hochschulwechsel und den Voraussetzungen:

  • Studienzentrum Lehramt

Formale Fragen zur Bewerbung:

Zugangsordnungen und Bewerbung:

Master Gymnasium/Oberschule: Zulassung nach §3 (4)?

Sie haben

  1. den Bachelorabschluss an einer anderen Hochschule als der Universität Bremen erlangt,
  2. sich an der Universität Bremen erfolgreich um einen Studienplatz im Master of Education für das Lehramt an Gymnasien und Oberschulen beworben und
  3. sind nach Zugangsordnung §3 Absatz 4 für den Master of Education (M.Ed.) Gymnasien und Oberschulen zugelassen worden?

Dann unterscheidet sich Ihr Studium von dem Ihrer Kommilitoninnen und Kommilitonen.

Was ist anders?

Wenn Sie den Studienplatz annehmen, gelten für Ihr Studium die Regelungen in §2 (2) der  "Fachspezifischen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien/Oberschulen" in der jeweils aktuellen Fassung. Ihr Studienverlauf weicht damit vom regulären Studienverlauf im M.Ed. Gy/OS an der Uni Bremen ab. Ihr Masterstudium umfasst wie bei allen anderen Studierenden 120 CP, der Anteil der fachwissenschaftlichen und erziehungswissenschaftlichen Module kann jedoch variieren. Außerdem müssen Sie Ihre Masterarbeit in den Erziehungswissenschaften schreiben.

Weitere Informationen für Studierende nach §3 (4)