Referendariat und Lehrtätigkeit
Das Referendariat im Land Bremen unterliegt dem Landesinstitut für Schule (LIS). Mit Fragen zum Referendariat wenden Sie sich bitte direkt an das LIS.
Informationen, für welche Mangelfächer auch SeiteneinsteigerInnen für das Referendariat zugelassen werden, finden Sie ebenfalls auf der Webseite des LIS.
Wenn Sie Ihr Referendariat außerhalb Bremens machen möchten, müssen Sie sich beim Kultusministerium des betreffenden Bundeslandes informieren. Die Kontaktdaten finden Sie z.B. über den Deutschen Bildungsserver.
Wichtige Fristen für Bremer Studierende
Wer an der Universität Bremen studiert und im Land Bremen das Referendariat machen möchte, muss im letzten Masterjahr bestimmte Fristen einhalten, wenn der Übergang ins Referendariat reibungslos funktionieren soll, siehe die Übersichten (rechts).
ACHTUNG: Ganz rechts finden Sie AKTUELLE abweichende Fristen, die vorübergehend aufgrund der aktuellen CORONA-Lage gelten!
Einstellung in den Lehrberuf
... im Land Bremen
Die Einstellung von Lehrkräften im Land Bremen liegt in kommunaler Zuständigkeit, also getrennt für die Städt Bremen und Bremerhaven. Für Bremen ist die Senatorin für Kinder und Bildung zuständig. Auf ihrer Webseite erhalten Sie aktuelle Informationen einschließlich Hinweisen zu Stellenausschreibungen. Informationen zu Bremerhaven finden Sie im Schulportal Bremerhaven.
... allgemein in Deutschland
Bildung ist Ländersache. Es gibt keine zentrale Vergabestelle für Referendariatsplätze oder Stellen für Lehrerinnen und Lehrer.
Wenn Sie sich für den Schuldienst in anderen Bundesländern interessieren, müssen Sie sich im betreffenden Bundesland informieren und bewerben. Die Kultusministerien der Länder sind zuständig für die Bereiche Bildung, Wissenschaft und Kultur. Sie finden sie z.B. über den Deutschen Bildungsserver.