Zentrales Prüfungsamt für Sozial- und Geisteswissenschaften (ZPA)

Das ZPA ...

... ist zuständig für die Prüfungsangelegenheiten der Studiengänge der Fachbereiche 6 bis 12 sowie für alle Lehramtstudierenden unabhängig von der Fachbereichszugehörigkeit.

... bietet Ihnen für allgemeine Fragen oder das Einreichen von Unterlagen unsere Servicestelle an.

 

Geschäftsstellen

Für die Prüfungsverwaltung im ZPA sind je nach Studienfach verschiedene Geschäftsstellen zuständig.

Dezentrale Prüfungsämter

Für Prüfungsangelegenheiten die Fachbereiche 1 bis 5 betreffend, wenden Sie sich bitte an die dezentralen Prüfungsämter in den jeweiligen Fachbereichen.

Kontakt »

Eine Person bedient das Telefon.

Infos A bis Z »

Eine Pinnwand voller Flyer.

PABO-Login »

Ein Laptop und ein Notizbuch neben einer Topfpflanze auf einem Schreibtisch.

Datenblattcheck »

Computertastatur.

Aktuelles / Informationen

WochentagSprechzeiten GeschäftsstellenÖffnungszeiten Servicestelle
Montag10:00 - 12:00 Uhr 
Dienstag 10:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 10:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag10:00 - 12: 00 Uhr 
Freitag 10:00 - 12:00 Uhr

 

Ab dem 01. Dezember 2020 steht das PIN/TAN-Verfahren nicht mehr zur Verfügung.

Der Login im PABO-Portal erfolgt mit den Zugangsdaten, welche Sie auch beispielsweise im MOIN-Portal nutzen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Sofern in den Prüfungsplänen keine anderen Angaben gemacht sind, gelten die folgenden An- und Abmeldezeiträume:

 

Wintersemester

Sommersemester

Anmeldung:

10.12. - 10.01.

10.06. - 30.06

Abmeldung:

10.12. - 31.01.

10.06. - 30.06

 

Bitte beachten Sie, dass die Prüfungspläne laufend aktualisiert werden können. Informieren Sie sich daher regelmäßig über evtl. Änderungen.

Weitere Informationen finden Sie auch auf den jeweiligen Studiengangsseiten sowie den Infos A bis Z und Infos zu Prüfungsangelegenheiten.

Die maschinell erstellte Notenbescheinigung der Universität Bremen ist ohne Siegel und Unterschrift gültig.

Die Echtheit des Datenblattes kann auf der Webseite mit der Adresse www.uni-bremen.de/pabo/datenblattcheck unter Verwendung der ID und des Kennwortes überprüft werden.

Aus Sicherheitsgründen wird ab dem 17.02.2020 der Versand und der Empfang von E-Mail-Anhängen, die ausführbaren Programmcode enthalten, von den Mailservern des ZfN und der Uni-Verwaltung blockiert!

Aus Sicherheitsgründen dürfen daher nur noch diese Dateiformate verwendet werden:

  • *.docx,
  • *.dotx;
  • *.xlsx,
  • *.xltx;
  • *.potx,
  • *.ppsx,
  • *.pptx

Folgende Endungen in Dateianhängen werden nicht zugestellt (geblockt):
*.doc, *.docm, *.dot, *.dotm; .*xla, *.xlam, *.xls, *.xlsb, *.xlsm, *.xlt, *.xltm, *.xlw; *.pot, *.potm, *.ppa, *.ppam, *.pps, *.ppsm, *.ppt, *.pptm, *.exe, *.com, *.bat, *.ps1, *.cmd, *.hta, *.pif, *.scr, *.scf, *.psc1, *.vbs, *.inf, *.acm, *.ax,
*.cpl, *.dll, *.drv, *.efi, *.mui, ,*.mht, *.mhtml, *.ocx, *.sys, *.tsp, *.sct, *.vb, *.vbe, *.ws, *.wsf, *.paf, *.msi, *.jse, *.msp, *.mst, *.msc'

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Alles online

Über das Portal „Prüfungsamt Bremen Online (PABO)“ erledigen Studierende Standardvorgänge wie An- und Abmeldungen und können sich jederzeit aktuelle Leistungsübersichten ausdrucken.

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Weitere Informationen zum Studium

Nachteilsausgleich

Behinderte und chronisch kranke Studierende haben das Recht, Prüfungen unter vergleichbaren Bedingungen wie andere Studierende abzulegen. Dafür braucht es manchmal individuelle Regelungen und Maßnahmen, die beim Prüfungsausschuss beantragt werden.

Anerkennungen

Über Anerkennungen und Anrechnungen entscheiden die einzelnen Anerkennungsbeauftragten der Studienfächer oder Fachbereich. Die Allgemeinen Teile der Prüfungsordnungen treffen Aussagen dazu, was anerkannt werden kann – von anderen Hochschulen und auch von außerhalb.

Credit Points (CP) ...

… gibt es für jede bestandene Prüfung, sie zeigen den quantitativen Studienfortschritt an. Bis zu einem Masterexamen müssen 300 CP erworben werden, meist 180 davon im Bachelorstudium. Durch das „European Credit Transfer and Accumulation System“ gelten CPs europaweit.

Endgültig nicht bestanden

Wer nach Ablauf der Wiederholungsfrist eine Prüfung endgültig nicht bestanden hat, wird durch die Universität exmatrikuliert. Beratung und Informationen zu Ihren Möglichkeiten nach einem endgültigen Nichtbestehen bietet die Zentrale Studienberatung an.