Nr. 371 / 25. November 2011 SC
Professor Andreas Kreiter vom Zentrum für Kognitionswissenschaften der Universität Bremen kann seine Forschungen weiterführen. Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat in einem heute bekannt gegebenen Eilbeschluss dem Antrag der Universität stattgegeben, die einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts vom 16. Juni 2010 zur Fortführung der Forschungen von Andreas Kreiter mit Makaken um ein Jahr zu verlängern. Damit sieht sich die Universität in ihrer Position bestätigt, dass die Forschungsarbeiten von Andreas Kreiter international hoch anerkannt und zugleich ethisch vertretbar sind.
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in der Sache steht noch aus. Dabei geht es um eine Klage der Universität gegen den Ablehnungsbescheid der Bremer Gesundheitsbehörde. Diese hatte 2008 einen Antrag von Professor Kreiter zur Genehmigung von Tierversuchen im Zusammenhang mit seinen Hirnforschungen abgelehnt.
Dagegen hatte Andreas Kreiter vor dem Verwaltungsgericht geklagt und bereits im vergangenen Jahr in dieser Instanz Recht bekommen. Die Bremer Gesundheitsbehörde hatte gegen dieses Urteil beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berufung eingelegt. Das OVG ist seither mit dieser Klage befasst. Schon im Dezember 2010 hat die Universität Bremen beim OVG das Gutachten eines anerkannten deutschen Veterinärmediziners eingereicht. Die Kernaussage des Gutachtens: Die Belastungen der Makaken bei den Versuchen sind gering.