Pflegende Angehörige

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Der Schatten des Denkmals der Bremer Stadtmusikanten auf dem Boden.

Pflege von Angehöringen

Pflegebedürftig – was nun?

Antragstellung und Leistungen der Pflegeversicherung

Als Pflegebedürftigkeit bezeichnet man den Zustand, in dem eine Person aufgrund von körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen dauerhaft auf die Hilfe anderer angewiesen ist, um ihren Alltag bewältigen zu können. Sind Sie oder ein geliebter Mensch von Pflegebedürftigkeit betroffen? Wertvolle Informationen können Sie hier  finden

Kontakt: Betriebliche Sozialberatung

Dipl.-Psych. Kassandra Ruhm
Betriebliche Sozialberatung         
Tel.: 0421 218-60106
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Internetseite

Kontakt: Frauenbeauftragte & Pflegestammtisch

Monica Wehaus
Frauenbeauftragte 
Tel.: + 49 (0) 421 218 60070
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Internetseite

Kontakt: Familienservicebüro & Pflegestammtisch

Ines Gürlevik
Leiterin des Familienservicebüros (Referat 08)
Tel. + 49 (0) 421 218 60850
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