Anwendungsfächer
Studierende im Masterstudiengang Technomathematik belegen eines der vier aufgeführten technischen Anwendungsfächer (das Angebot kann variieren) im Gesamtumfang von jeweils 24 CP, wobei das gleiche technische Anwendungsfach wie im vorherigem Bachelorstudium (oder vergleichbar) zu belegen ist. Ausnahmen sind vom Prüfungsausschuss zu genehmigen.
Bei Fragen u. a. zu eine Anwendungsfach oder zu Modulen in einem Anwendungsfach können Sie sich gerne an das Studienzentrum Mathematik (szmatheprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de) oder das Studienzentrum des entsprechenden Studiengangs wenden. Eine Liste aller Studienzentren finden Sie hier.
Wichtig:
Sie müssen zu Beginn Ihre Teilnahme an einer Veranstaltung bei den Lehrenden anmelden.
Falls eine Anmeldung zur Prüfung nicht über PABO funktioniert, müssen Sie:
- sich zur Prüfung direkt bei den Lehrenden anmelden;
- den Leistungsnachweis ausfüllen, von den Lehrenden unterzeichnen lassen und an das Prüfungsamt des Fachbereiches 03 weiterleiten.
Anerkennung von Leistungen
Sie haben bereits Studienleistungen in einem der aufgeführten Anwendungsfächer erbracht und möchten sich diese jetzt im gewählten Anwendungsfach anerkennen lassen?
Dazu müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung von Leistungen stellen. Dieser wird unterschrieben und mit allen geforderten Unterlagen an anerkennungmathematikprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de gesendet und dann vom Prüfungsausschuss geprüft. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wichtig: Leistungen werden auf Modulebene anerkannt und können nur dann anerkannt werden, wenn zum einen Inhalt, Umfang und Anforderungen dem anzuerkennenden Modul im Wesentlichen entsprechen und zum anderen noch kein Prüfungsversuch im anzuerkennenden Modul zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegt.