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Die Weisheit der Vielen: Universität Bremen startet Forschungsprojekt zu Crowdsourcing

Die Deutsche Forschungsgesellschaft (DFG) unterstützt das Projekt des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft der Universität Bremen mit einer Fördersumme von rund 300.000 Euro.

Nr. 232 / 01. Dezember 2017 ML

Die DFG-Zusage ist ein Erfolg für den Fachbereich Wirtschaftswissenschaft der Universität Bremen und ein schöner Einstieg für Professor Lars Hornuf, der ab dem 1. Oktober den Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Finanzdienstleistungen und Finanztechnologie an der Universität angetreten hat.

Immer mehr Unternehmen setzen auf die „Crowd

Als Crowdsourcing, einer Zusammensetzung aus “Crowd” (Menschenmasse) und “Outsourcing”, bezeichnet man die Auslagerung von Tätigkeiten eines Unternehmens an eine unbestimmte Masse von Menschen über einen offenen Aufruf über das Internet. Im Vergleich zum klassischen Outsourcing an bestimmte Drittfirmen handelt es sich um eine flexiblere und schnellere Form der Aufgabenverteilung. Bei Unternehmen wird diese moderne Form der Arbeitsorganisation immer beliebter, da sie von der Kreativität einer Gruppe an Akteuren profitieren, der so genannten „Weisheit der Vielen“. Die Aufgabengebiete sind breit gefächert – sie reichen beispielsweise vom Verfassen von Artikeln über das Mitgestalten neuer Produkte bis hin zur Softwareentwicklung oder Forschung.

Auch für die Crowdworker bringt die neue Arbeitsform Vorteile, da sie ihren Arbeitsalltag zeitlich und räumlich flexibler gestalten können. Andererseits arbeiten sie häufig sehr isoliert und unter hohem Konkurrenzdruck. Zudem sind sie beim Vertragsschluss gegenüber den Auftraggebern und Plattformbetreibern oft benachteiligt. Diesen Chancen und Risiken der Arbeitssituation von Crowdworkern widmet sich das neue Forschungsprojekt von Lars Hornuf.

Ziel: Erforschung der wirtschaftlichen und arbeitsrechtlichen Situation von Crowdworkern

Der Wirtschaftswissenschaftler will damit klären, inwieweit die rechtlichen Regelungen in Deutschland und der Europäischen Union geeignet sind, für Crowdsourcing als neue Form der Arbeit einen angemessenen Interessenausgleich zu gewährleisten. Hierfür analysiert er gemeinsam mit Professorin Monika Schlachter von der Universität Trier Anwendungsmöglichkeiten des vertraglichen Arbeitnehmerschutzrechts auf Crowdworker und Möglichkeiten der kollektiven Interessenwahrnehmung durch selbstorganisierte Zusammenschlüsse beispielsweise.

Die Untersuchung baut auf vergleichenden Erkenntnissen mit der Rechtslage in den USA auf, weil man dort bereits mehr Erfahrungen mit dem Phänomen Crowdsourcing und den Konsequenzen für die Beschäftigten hat. Aus wirtschaftswissenschaftlicher Perspektive wird analysiert, welche anderen Motive neben dem Existenzerhalt für Crowdworker eine Rolle spielen. Zudem soll die Studie prüfen, in welcher Form mögliche Wohlfahrtsgewinne, also die finanziellen Vorteile, die durch diese Zusammenarbeitsform der Partner auf dem Markt entstehen, unter Crowdworkern, vermittelnder Plattform und Auftraggebern aufgeteilt werden und ob und wie Crowdworker gegen eine unfaire Behandlung durch die anderen beiden Parteien vorgehen.

Mehr zum Projekt: http://gepris.dfg.de/gepris/projekt/389039040

Weitere Informationen:

Universität Bremen
Fachbereich 07: Wirtschaftswissenschaft
Prof. Dr. Lars Hornuf, M.A. (Essex)
Professur für BWL, insbesondere Finanzdienstleistungen und Finanztechnologie
Tel.: 0421 218-66820
E-Mail: hornufprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de