Ausländerangelegenheiten

  • Die Beantragung eines Aufenthaltstitels (wir empfehlen 6-8 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit des aktuellen Aufenthaltstitels) und sonstige Anliegen können nur schriftlich erfolgen.
  • Die erforderlichen Unterlagen senden Sie in einer pdf-Datei an bsuprotect me ?!migrationsamt.bremenprotect me ?!.de.
  • Nach Antragsprüfung erfolgt bei Aufenthaltserteilung eine Termineinladung per Email zur Aufnahme der biometrischen Daten und Zahlung der Gebühren.
  • Abholtermin 4 Wochen nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
Aufenthaltszweck

erforderliche Unterlagen

Studium 
  • ausgefülltes Antragsformular (siehe Dokumente)
  • gültiger Reisepass + Einreisevisum (bei Erstantrag)
  • aktuelle Meldebestätigung (nur bei kürzlich erfolgtem Zuzug aus einer anderen Gemeinde oder Umzug innerhalb Bremens); ersatzweise Wohnungsgeberbestätigung
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Immatrikulationsbescheinigung oder Zulassungsbescheid einer Hochschule (sofern das Studium nicht in Bremen erfolgt, ist zusätzlich eine Bestätigung der Bildungseinrichtung einzureichen, aus der hervorgeht, dass eine Präsenz am Studienort nicht erforderlich ist)
  • Übersicht der bisher erbrachten Studienleistungen (ab 3. Fachsemester)
  • gesicherter Lebensunterhalt bei Studierenden (ab 01.08.22: 934,- € monatlich) 
 
studienvorbereitender Sprachkurs / Studienbewerbung 
  • ausgefülltes Antragsformular (siehe Dokumente)
  • gültiger Reisepass + Einreisevisum (bei Erstantrag)
  • aktuelle Meldebestätigung (nur bei kürzlich erfolgtem Zuzug aus einer anderen Gemeinde oder Umzug innerhalb Bremens); ersatzweise Wohnungsgeberbestätigung
  • Anmeldebescheinigung zum Sprachkurs
  • Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung
  • gesicherter Lebensunterhalt bei Studierenden (ab 01.08.22: 934,- € monatlich) 
 
Arbeitsplatzsuche nach Studium in Deutschland 
  • ausgefülltes Antragsformular (siehe Dokumente)
  • gültiger Reisepass 
  • aktuelle Meldebestätigung (nur bei kürzlich erfolgtem Zuzug aus einer anderen Gemeinde oder Umzug innerhalb Bremens); ersatzweise Wohnungsgeberbestätigung
  • Nachweis über den Studienabschluss in Deutschland
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Krankenversicherungsnachweis 
 
wissenschaftlicher Aufenthalt 
  • ausgefülltes Antragsformular (siehe Dokumente)
  • gültiger Reisepass + Einreisevisum (bei Erstantrag)
  • aktuelle Meldebestätigung (nur bei kürzlich erfolgtem Zuzug aus einer anderen Gemeinde oder Umzug innerhalb Bremens); ersatzweise Wohnungsgeberbestätigung
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Arbeitsvertrag (bei wissenschaftlichen Mitarbeitern)
  • Einladungsschreiben der Bildungseinrichtung (bei Gastwissenschaftlern)
 
Familiennachzug 
  • ausgefülltes Antragsformular (siehe Dokumente)
  • gültiger Reisepass + Einreisevisum (bei Erstantrag)
  • aktuelle Meldebestätigung (nur bei kürzlich erfolgtem Zuzug aus einer anderen Gemeinde oder Umzug innerhalb Bremens); ersatzweise Wohnungsgeberbestätigung
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Kindergarten- oder Schulbescheinigung
  • Geburtsurkunde (bei Erstanträgen für Kinder)
  • offizielle Sorgerechtserklärung
 
Beschäftigung / Blaue Karte EU 
  • ausgefülltes Antragsformular (siehe Dokumente)
  • gültiger Reisepass 
  • aktuelle Meldebestätigung (nur bei kürzlich erfolgtem Zuzug aus einer anderen Gemeinde oder Umzug innerhalb Bremens); ersatzweise Wohnungsgeberbestätigung
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Arbeitsvertrag (mit Angabe des monatl. Bruttoeinkommens) und Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
  • Nachweis über den deutschen Studienabschluss oder Nachweis über die Anerkennung des ausländischen Studienabschlusses
 
Niederlassungserlaubnis 
  • ausgefülltes Antragsformular (siehe Dokumente)
  • gültiger Reisepass 
  • aktuelle Meldebestätigung (nur bei kürzlich erfolgtem Zuzug aus einer anderen Gemeinde oder Umzug innerhalb Bremens); ersatzweise Wohnungsgeberbestätigung
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (im Regelfall mindestens B1-Niveau)
  • Arbeitsvertrag
  • Nachweis über die bisher gezahlten Rentenversicherungsbeiträge
  • aktuelle Verdienstbescheinigung
  • Kontoauszug (aktuelle Miethöhe + Nebenkosten)
  • Mietvertrag (mit Angabe der Wohnungsgröße)
 

 

Darüber hinaus kann man bei uns auch eine Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG abgegeben.
Das hierfür derzeit erforderliche monatliche Mindesteinkommen liegt für Einzelpersonen bei 2.740,- Euro netto.
Folgende Unterlagen sind vorab als pdf-Dokument per Email zu übermitteln:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass und ggfs. Aufenthaltstitel
  • Verdienstbescheinigungen der letzten 3 Monate
  • Arbeitsvertrag bzw. Nachweis über die Beschäftigungsdauer
  • bei Selbstständigen: Bescheinigung über das Nettoeinkommen

Die Gebühren betragen zurzeit (gültig ab dem 01.09.2017):

  • 100,- € für die erstmalige Erteilung eines Aufenthaltstitels
  • 93,- € für die Verlängerung eines elektronischen Aufenthaltstitels von mehr als 3 Monaten
  • 98,- € für die Verlängerung eines elektronischen Aufenthaltstitels und gleichzeitigem Wechsel des Aufenthaltszwecks
  • 67,- € für die Neuausstellung eines bestehenden Aufenthaltstitels (z.B. bei Passverlust oder neuem Reisepass)
  • 13,- € für eine kurzfristige Verlängerung des Aufenthalts in Form einer Fiktionsbescheinigung (bis zu 3 Monate)
  • 15,- € für die Neuausstellung eines Zusatzblattes bei Verlust
  • 29,- € für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung

Bei Minderjährigen halbiert sich die jeweilige Gebühr. Die Gebühren sind bereits bei der Antragstellung in bar oder per EC-Kartenzahlung (keine Kreditkarten) zu entrichten.

Dokumente


FAQ

  • Welche Unterlagen muss ich vorlegen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten bzw. zu verlängern?

    Was Sie dafür benötigen, sind:

    • Reisepass
    • Immatrikulationsbescheinigung
    • Studienleistungsübersicht
    • Krankenversicherungsnachweis
    • Meldebescheinigung
    • gesicherten Lebensunterhalt (ab WS 20/21 861,- EUR monatlich)
    • 1 aktuelles Passfoto
  • Mit welcher Bearbeitungsdauer muss ich beim elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) rechnen?

    Sie sollten mit einem Zeitraum von ca. 4 Wochen von der Beantragung bis zur Aushändigung rechnen und dementsprechend rechtzeitig einen (neuen) eAT beantragen.

  • Ich habe den Brief mit der PIN erhalten, kann ich jetzt sofort meinen eAT im bsu abholen?

    Der eAT kann abgeholt werden, wenn Sie auch eine entsprechende E-Mail von uns mit einem Abholtermin erhalten haben.
    Zurzeit erfolgt die Übersendung der Aufenthaltskarten nur per Post!

  • Ich bin ausländischer Student einer Bremer Hochschule und lebe im Bremer Umland. Ist das bsu auch für mich zuständig?

    Leider nein, da sich die Zuständigkeit einer Ausländerbehörde von dem jeweiligen Hauptwohnsitz ableitet.

    Wir bearbeiten die ausländerrechtlichen Angelegenheiten von Wissenschaftler*innen und Studierenden sowie deren Familien, die in der Stadt Bremen wohnen.

  • Wie lange darf ich mich zu Studienzwecken in Deutschland aufhalten?

    Die Gesamtaufenthaltsdauer beträgt grundsätzlich 10 Jahre.
    Dazu zählen auch die Zeiten der Studienvorbereitung (Sprachkurs / Studienkolleg).

  • Wie viele Tage im Jahr darf ich arbeiten?

    Sind Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, dann berechtigt diese zur Ausübung einer Beschäftigung, die insgesamt 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr nicht überschreiten darf. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, studentische Nebentätigkeiten an der Hochschule oder an einer anderen wissenschaftlichen Einrichtung ohne zeitliche Einschränkung auszuüben.

  • Wenn ich in Bremen lebe, aber an einer Universität außerhalb von Bremen eingeschrieben bin, ist das bsu für mich zuständig?

    Wenn Sie mit Wohnsitz in Bremen gemeldet sind und an einer Hochschule außerhalb Bremens eingeschrieben sind, ist auch das bsu für Sie zuständig.

    Sie sollten dann entsprechende Nachweise für den Aufenthalt in Bremen (z.B. Praktikumsvertrag) neben der Einschreibebestätigung vorlegen.

  • Wird ein Praktikum auf die arbeitsgenehmigungsfreie Beschäftigungszeit angerechnet?

    Ein Praktikum gilt nicht als Beschäftigung, solange Sie als StudentIn an einer Hochschule immatrikuliert sind und das Praktikum im Zusammenhang mit dem Studium steht. Das Praktikum ist dann Bestandteil des Studiums und wird nicht als Beschäftigung angerechnet. Ein entsprechender Hinweis ist bereits in den Nebenbestimmungen zur Aufenthaltserlaubnis enthalten.

  • Ich möchte ein Urlaubssemester oder den Studiengang/die Hochschule wechseln. Was muss ich dabei beachten?

    In diesen Fällen benötigen Sie grundsätzlich vorher die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde.

  • Ich mache einen Sprachkurs. Darf ich nebenbei arbeiten?

    Für Teilnehmer an studienvorbereitenden Sprachkursen ist die Ausübung einer Beschäftigung im ersten Jahr des Aufenthalts nur während der Ferien erlaubt.

  • Ich möchte meine Studienvorbereitung / mein Studium abbrechen und eine betriebliche Ausbildung beginnen. Kann ich dafür meine Aufenthaltserlaubnis wechseln?

    Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht!

    Sie können aber einen entsprechenden Antrag auf Wechsel des Aufenthaltszwecks im bsu stellen. Diesen werden wir dann an unsere Zentrale zur abschließenden Bearbeitung weiterleiten. 

    In jedem Fall ist allerdings schon bei Antragstellung eine Gebühr von 98,- € zu entrichten.

  • Ich habe mein Studium erfolgreich abgeschlossen und möchte nun eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche beantragen. Wie lange wird sie gültig sein?

    Der Gültigkeitszeitraum beträgt 18 Monate und beginnt ab dem Datum der Urkunde.

  • Kann ich auch als Gaststudent eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche beantragen?

    Dieses ist nur möglich, wenn Sie auch einen Abschluss von der deutschen Hochschule erhalten werden.

  • Ich habe schon jetzt nach meinem erfolgreichen Studienabschluss einen Arbeitsplatz gefunden. Kann ich die Angelegenheit auch im bsu regeln?

    Sie können den Antrag zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung auch im bsu stellen.

  • Ich habe bereits ein Studium in meiner Heimat abgeschlossen und möchte nun das deutsche Studium nicht weiterführen, um zu arbeiten. Kann ich dafür meine Aufenthaltserlaubnis wechseln?

    Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht!

    Sie können aber einen entsprechenden Antrag auf Wechsel des Aufenthaltszwecks im bsu stellen. Diesen werden wir dann an unsere Zentrale zur abschließenden Bearbeitung weiterleiten. 

    In jedem Fall ist allerdings schon bei Antragstellung eine Gebühr von 98,- € zu entrichten.

  • Erteilt das bsu auch Auskünfte in VISA-Verfahren, die bei den deutschen Auslandsvertretungen (Botschaft / Konsulat) bearbeitet werden?

    Nein, wird sind nicht befugt, Auskünfte in diesen Angelegenheiten zu erteilen.

    Entsprechende Emails, die uns immer wieder, auch von den Antragstellern aus dem Heimatland erreichen, werden grundsätzlich nicht beantwortet!

  • Kann ich im bsu auch eine Blaue Karte EU oder eine Niederlassungserlaubnis beantragen?

    Als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in oder Professor/in einer wissenschaftlichen Einrichtung in Bremen können Sie eine Blaue Karte EU oder eine Niederlassungserlaubnis im bsu beantragen.

    Es werden dann noch folgende Unterlagen zusätzlich von Ihnen benötigt:

    • Arbeitsvertrag
    • detaillierte Stellenbeschreibung
    • Bescheinigung über die Höhe des monatlichen Bruttoeinkommens
    • Urkunde des deutschen Studienabschlusses oder
    • Nachweis über die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses
    • Mietvertrag

    Solange Sie an einer wissenschaftlichen Einrichtung in Bremen tätig sind, wird das bsu aktenführend sein.

  • Ich bin zur Zeit als Au-Pair in Bremen und möchte nun zum Ende meines Vertrages in Bremen studieren. Kann ich die Verlängerung meiner Aufenthaltserlaubnis für die Aufnahme eines Studiums im bsu beantragen?

    Ja, das ist möglich, sofern Sie nicht bereits einen Vorsprachetermin in unserer Zentrale (Stresemannstr.) vereinbart haben.
    In diesen Fällen ergibt sich unsere Zuständigkeit erst nach der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Studium.

Aktualisiert von: bsu