Binationales Promotionsverfahren (cotutelle de thèse)

Definition

  • Ein binationales Promotionsverfahren (cotutelle de thèse) ist eine von in der Regel zwei Betreuer:innen an Universitäten aus zwei Ländern betreute Promotion.
  • Die Doktorandin/der Doktorand ist an beiden Universitäten zur Promotion zugelassen und verbringt möglichst ausgewogen Phasen der Promotion an beiden Orten.
  • Ein Vertrag regelt die Details der Betreuung (Aufenthaltszeiten, Sprache der Prüfung, Sprache der Veröffentlichung, Benennung der Gutachter:innen, Zusammensetzung der Prüfungskommission).
  • Beide Universitäten stellen eine Urkunde aus mit einem Hinweis auf die Partnerinstitution.
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Wie beginne ich ein binationales Promotionsverfahren?

Wenn Sie sich für ein binationales Promotionsverfahren interessieren und noch offene Fragen haben, können Sie sich zunächst gern bei BYRD individuell beraten lassen.  Wollen Sie ein Cotutelle-Verfahren auf den Weg bringen, sprechen Sie direkt mit Ihren Betreuer:innen an der Heimatinstitution und überlegen gemeinsam wie sie mit der angedachten Partnerinstitution in Kontakt treten wollen und auf welche mögliche Promotionsbetreuer:innen Sie zugehen möchten.

Voraussetzung zum Start eines Cotutelle-Verfahrens ist für Bremer Promovierende immer die Annahme als Doktorand:in – an der Universität Bremen durch den zuständigen Promotionsausschuss.  Die Betreuer:innensuche und dann die Annahme an der Heimatuniversität sollte also als Erstes erfolgen. Wenn der Studienabschluss im Ausland erworben wurde, müssen für die Annahme zur Promotion an der Universität Bremen die ausländischen Bildungsnachweise anerkannt werden.

Wenn Sie als Doktorand:in hier oder an Ihrer ausländischen Heimatinstitution angenommen sind und die Promotionsbetreuenden beider Universitäten feststehen, kann anschließend der Vertrag vorbereitet werden.

Abschluss eines Vertrags zum individuellen Promotionsvorhaben zwischen den Universitäten

Stehen die Betreuer:innen beider Hochschulen fest, werden gemeinsam die Vertragsinhalte erarbeitet, vor allem zu

  • fachlichem Zweck/Forschungsziel
  • wissenschaftlichen Einrichtungen, an denen, der/die Promovierende tätig sein wird
  • Länge der Promotionsphase und Aufenthaltsdauer an den jeweiligen Hochschulen
  • Betreuung, akademische Integration
  • Sprache der Doktorarbeit, ggf. einer Zusammenfassung
  • Verfahren der Benennung der Gutachter:innen
  • Ort und Sprache der Verteidigung sowie Zusammensetzung der Kommission

Die Universität Bremen stellt einen  Mustervertrag [DOC] (50 KB) zur Verfügung. Die Verwendung dieser Vertragsvorlage ist nicht verpflichtend, sondern kann entsprechend den Bedürfnissen des jeweiligen Promotionsverfahrens bzw. der ausländischen Partnerinstitution angepasst werden. Es kann auch ein Vertragstext der ausländischen Partnerhochschule zur Anwendung kommen, der dann jedoch zuerst von der Rechtsstelle auf Übereinstimmung geprüft wird.

Der Vertrag wird von beiden Betreuer:innen, beiden Hochschulleitungen, der Doktorandin/dem Doktoranden sowie auf Bremer Seite auch von der*dem Promotionsausschussvorsitzenden unterschrieben.

Falls der Mustervertrag unverändert verwendet  wird, können die beiden Betreuer:innen, die Doktorandin bzw. der Doktorand, die/der Promotionsausschussvorsitzende und die Hochschulleitung der ausländischen Partnerinstitution  den Vertrag direkt unterschreiben (vierfache Ausführung) und bei der Rechtsstelle einreichen.

Wird der Text des Mustervertrags verändert  oder das Vertragsmuster einer Partnerhochschule verwendet, muss vor dem Einholen der Unterschriften der Vertrag zur Prüfung bei der Rechtsstelle eingereicht werden. Die Rechtsstelle holt die Unterschrift der Rektorin/des Rektors der Universität Bremen ein und gibt den Vertrag zurück an die Doktorandin/den Doktoranden und den Fachbereich. Ein weiteres Original verbleibt bei Referat 06, eines geht der Partnerhochschule zu.

Kontakt

Rechtsstelle: Frau Saskia Schneider, saskia.schneiderprotect me ?!vw.uni-bremenprotect me ?!.de 
 

Two persons signing documents
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Toolbox für Promovierende und weitere Informationen

Für Cotutelle-Interessierte und jene, die bereits ein binationales Promotionsverfahren begonnen haben, wurde im Rahmen des Link EDU-RES Projektes eine englischsprachige Toolbox entwickelt. Diese bietet übersichtliche Informationen und hilft bei der Entscheidungsfindung oder auch bei der Planung des Vorhabens. Darüberhinaus stellt das Projekt  eine Sammlung an Publikationen zum Thema Cotutelle und gemeinsamer Promotionsprogramme in einem Portal zusammen.

Für die deutsche Universitätslandschaft bietet zudem das Papier der Hochschulrektorenkonferenz: Promotionsverfahren mit bi-nationaler Bedeutung? einen gute ersten Überblick. Darüberhinaus stellt der EUA-CDE Bericht "Co-tutelles in European universities: concept, aims an implementation" eine detaillierte Zusammenfassung zum Konzept des Cotutelles Verfahrens.

 

Welche Tipps gibt es für den Gastaufenthalt im Rahmen eines Cotutelles in Bremen?

Bei ausländischen Doktoranden:innen wird für die Zeit des Aufenthaltes an der Universität Bremen zur Einschreibung geraten, um Versicherungsfragen zu regeln und Leistungen wie Semesterticket, Studierendenermäßigungen etc. sicher zu stellen. Weilt die Doktorandin bzw. der Doktorand nicht an der Universität Bremen, so ist die Einschreibung nicht nötig bzw. kann unterbrochen werden.

Für internationale Promovierende bietet BYRD übrigens auch extra für sie zugeschnittene Workshops sowie einen regelmäßiges PhD Students´ Meeting an. Auch das Welcome Center unterstützt bei Fragen rund um den Gastaufenthalt in Bremen, egal ob es ums Wohnen, Visum oder Kindergärtenplätze geht.

Weitere Möglichkeiten zur Internationalisierung

Die Internationalisierung Ihres Promotionsprojekts muss nicht auf einen Cotutelle-Abschluss hinauslaufen. Natürlich können auch Konferenzbesuche, Gastaufenthalte an ausländischen Instituten oder Betreuer:innen und/oder Gutachter:innen ausländischer Institutionen bei einem Bremer Promotionsverfahren zum internationalen Austausch beitragen.

 

Bild eines Wegweisers
Aktualisiert von: BYRD