Arbeitsschutz
Grundlage des Arbeitsschutzes ist das Arbeitsschutzgesetz. In ihm sind Rechte und Pflichten der Beschäftigten geregelt. Die Mitarbeiter/innen haben insbesondere für die eigene Sicherheit und Gesundheit entsprechend der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers, aber auch für die ihrer Kolleginnen/Kollegen zu sorgen und Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen zu nutzen. Daneben haben die Beschäftigten Meldepflichten bei Gefährdung der Sicherheit, Gesundheit und bei Defekten an Schutzsystemen zu beachten. Bei Fragen steht Ihnen die Fachkräfte für Arbeitssicherheit der Referate 02 und 09 zur Verfügung.