Pausen

Pausen

Ruhepausen richten sich grundsätzlich nach dem Arbeitszeitgesetz. Demnach ist die Arbeit bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden am Tag durch eine 30-minütige Pause zu unterbrechen. Beträgt die Arbeitszeit mehr als neun Stunden, ist die Arbeit durch eine 45-minütige Pause zu unterbrechen.

Beachten Sie bitte bei der Planung Ihres Arbeitsalltags Sprechzeiten und vorrangige Dienstpflichten.

Aktualisiert von: Dezernat 2