Veranstaltungsbüro

Referat 53

Veranstaltungen auf dem Campus

 

Vielfalt hat an der Universität Bremen einen hohen Stellenwert: Die Universität möchte gesellschaftliche Diversität in ihrer Ausrichtung und Organisation sowie im alltäglichen Universitätsbetrieb widerzuspiegeln und gute Rahmenbedingungen für eine individuell erfolgreiche Teilhabe zu bieten – unter Berücksichtigung von Geschlecht, Ethnizität, Beeinträchtigung(en), sozialer Herkunft, sexueller Orientierung, Weltanschauung, Alter sowie familiären Verpflichtungen.

Dieser Grundsatz gilt auch für das kulturelle Leben an der Universität Bremen. Ein buntes Veranstaltungsangebot auf dem Campus wird im Sinne der Vielfalt begrüßt und gefördert.

Die Universität Bremen unterstützt die Durchführung von Veranstaltungen mit verschiedenen Beratungs- und Unterstützungsangeboten:

  • Die Bereitstellung von Räumlichkeiten erfolgt durch das Veranstaltungsbüro. Bitte nutzen Sie dafür dieses Formular.

 
Informationen zur Anmelde- und Genehmigungspflicht sowie Hinweise zu den Voraussetzungen, die vor und während der Durchführung Veranstaltungen erfüllt werden müssen, finden Sie in der Richtlinie der Universität Bremen zur Überlassung von universitären Räumlichkeiten und Freiflächen und in unseren FAQ (siehe unten).
 

Das Antragsformular für Veranstaltungen finden Sie hier.

Bitte berücksichtigen Sie, dass unter bestimmten Voraussetzungen Gebühren für die Durchführung von Veranstaltungen auf dem Campus anfallen können.

Bitte beachten Sie auch die  Brandschutz- und Hausordnung der Universität Bremen.

 

Eine Anleitung für die Nutzung der Medien finden Sie auf der Seite der Medienstelle.

GW2, Raum B2730
Tel.: +49 421 218-60900
Fax: +49 421 218-60912
E-Mail: vabprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de

Öffnungszeiten
in der Vorlesungszeit: 
montags - donnerstags
7:30 - 16:15 Uhr     
freitags  
7:30 - 14:15 Uhr      

Öffnungszeiten
in der vorlesungsfreien Zeit:
montags - donnerstags
7.30 - 15.00 Uhr
freitags
7:30 - 14:00 Uhr

 

ACHTUNG! Die Abholung und Rückgabe von Stellwänden, Tischen und Aufstellern muss zwischen 08:00 - 15:00 Uhr (freitags 8:00 - 13:00 Uhr) erfolgen.

 

Für Rückfragen und weitere Hilfestellungen stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Veranstaltungsbüros gerne zur Verfügung.

Kontakt

Unter bestimmten Bedingungen kann ein Antrag auf finanzielle Unterstützung (Zuschuss für Sachkosten) gestellt werden. Bitte wenden Sie sich auch in diesem Fall rechtzeitig an das kompass-Team, das Ihnen beratend zur Seite steht.

FAQ - Veranstaltung auf dem Campus

  • Welche Veranstaltungen müssen beantragt werden?

Durch das Bremische Hochschulgesetzt (BremHG) werden der Universität Bremen verschiedene Aufgaben übertragen, insbesondere Forschung, Lehre und Transfer. Veranstaltungen, die der Erfüllung der Aufgaben im Sinne des BremHG dienen, müssen nicht beantragt werden. Stattdessen wird eine Raumanfrage beim Zentralen Veranstaltungsbüro gestellt.

 

Alle anderen Veranstaltungen müssen beantragt werden, insbesondere gesellige Veranstaltungen sowie Veranstaltungen studentischer oder Alumni-Vereinigungen, hochschulpolitischer Vereinigungen von Studierenden sowie Veranstaltungen von Externen.

 

  • Wie beantrage ich eine Veranstaltung?

Sowohl Raumanfragen als auch Veranstaltungsanträge werden beim Zentralen Veranstaltungsbüro gestellt. Bitte nutzen Sie dafür dieses Formular. (Kontakt für Rückfragen: GW2, Raum B2730, Tel.: +49 421 218-60900, E-Mail: vabprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de)

Raumanfragen und Veranstaltungsanträge müssen spätestens vier Wochen vor der Durchführung eingereicht werden.

 

  • Welche Voraussetzungen sind an die Bewilligung geknüpft?
  • Der Antrag kann nur genehmigt werden, wenn genügend räumliche Kapazitäten im gewünschten Zeitraum zur Verfügung stehen.
  • Alle Veranstaltungen unterliegen den Bestimmungen der Allgemeinen Hausordnung und der Brandschutzordnung der Universität.
  • Zudem kann die Genehmigung an gewisse Auflagen geknüpft werden, insbesondere an das Vorliegen eines angemessenen Versicherungsschutzes und eines Sicherheitskonzepts.
  • Ein Rechtsanspruch auf Genehmigung besteht nicht. Eine Genehmigung kann zurückgenommen werden, wenn die Angaben im Antrag unrichtig oder unvollständig waren.
  • Aus welchen Gründen kann ein Antrag abgelehnt werden?

Anträge werden nicht genehmigt, wenn

  • der Lehr- und Forschungsbetrieb durch die Veranstaltung beeinträchtigt wird,
  • die geplante Veranstaltung oder ihre Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen oder Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Inhalte der Veranstaltung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes verstoßen,
  • die Veranstaltung dazu geeignet ist, das Ansehen der Universität oder einzelner Mitglieder der Universität in der Öffentlichkeit zu beeinträchtigen,
  • es sich um die Veranstaltung einer politischen Partei, Wählergruppe, Bürgerinitiative oder vergleichbaren Vereinigung handelt oder deren Meinungen und Anliegen dort beworben werden sollen,
  • sonstige wichtige Gründe der Durchführung entgegenstehen (bspw. Durchführung der Veranstaltung zu Unzeiten, Verstoß gegen Auflagen anlässlich früherer Überlassung von Räumen, etc.).
  • Welche Pflichten haben die Veranstalter:innen?
  • Der/die Antragstellerin ist Veranstalter:in im rechtlichen Sinne und erklärt mit der Unterschrift, alle dazugehörigen Rechte und Pflichten wahrzunehmen.
  • Die Veranstaltung darf nur mit einer entsprechenden Genehmigung stattfinden und etwaige Auflagen müssen erfüllt werden.
  • Darüber hinaus müssen auf der Veranstaltung alle einschlägigen Rechtsvorschriften eingehalten werden (auch Urheberrechte. Ggf. ist eine Anmeldung und Gebührenzahlung bei der GEMA notwendig).
  • Andere Veranstaltungen dürfen nicht gestört werden.
  • Die überlassenen Räumlichkeiten oder Freiflächen müssen nach Ende der Veranstaltung in ihren Ursprungszustand zurückversetzt werden – andernfalls trägt der/die Veranstalter:in etwaig anfallende Kosten.
  • Der/die Veranstalter:in haftet für etwaige Schäden, die von Teilnehmenden der Veranstaltung verursacht werden
  • Darf ich das Universitätslogo zur Bewerbung meiner Veranstaltung nutzen?

Ja, sofern die Veranstaltung von Einrichtungen der Universität Bremen ausgerichtet wird. Dann ist die Nutzung des Corporate Designs verpflichtend.

Bei Kooperationsveranstaltungen, an denen die Universität Bremen beteiligt, aber nicht Veranstalterin ist, ist die Nutzung des Logos im Einzelfall vor Anmeldung der Veranstaltung zu prüfen. Bitte wenden Sie sich dazu an das Referat für Hochschulkommunikation und Marketing (Mail: marketingprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de) und informieren Sie das Veranstaltungsbüro bei der Anmeldung der Veranstaltung, ob die Nutzung des Universitätslogos genehmigt wurde.

 

  • Welche Kosten muss ich tragen?
  • Miete zzgl. einer Kostenpauschale für die Überlassung der Räumlichkeiten oder Freiflächen. Bei Veranstaltungen, die einen erhöhten Aufwand bereiten, können zusätzliche Sonderkosten in Rechnung gestellt werden.
  • Die Miete und die Kosten für die Reinigung können in bestimmten Fällen ganz oder teilweise erlassen werden, insbesondere bei studentischen Veranstaltungen, wenn von den Teilnehmenden keine Gebühren oder Eintrittsgelder erhoben werden. Bitte halten Sie dazu Rücksprache mit dem Veranstaltungsbüro.
Aktualisiert von: Sinan Yavuz