Kinder und Corona
Veranstaltungen wie Online-Yoga oder Bleib in Bewegung – jetzt wird getanzt! sollen dazu dienen, den alltäglichen Stress kurz hinter sich zu lassen.
Weitere Veranstaltungen vom pme-Familienservice finden Sie hier.
Familienservicebüro, Frau Gürlevik
Erst- und Verweisberatung für Universitätsangehörige
AG familienfreundliches Studium
Studentische Initiative für Anliegen aller Studierenden
Sozialberatung Studierendenwerk
für Anliegen aller Studierenden
Sozialberatung Universität Bremen
für Anliegen aller Bechäftigten
ADE
Konfliktberatung für Universitätsangehörige
KiS
Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
kivi
Studentische Initiative für Vielfalt und Inklusion
Info der DFG vom 11. August 2020, Nr. 53
Die aktuelle Coronavirus- Pandemie und die Bemühungen zu ihrer Bewältigung bestimmen den derzeitigen Alltag vieler Forscherinnen und Forscher. Insbesondere solche mit Care-Aufgaben stehen vor der Herausforderung, wissenschaftliclhe Tätigkeit und familiäre Verpflichtungen zu vereinbaren. Die DFG versucht, sie dabei durch vielfältige Maßnahmen zu unterstützen. Einen aktuellen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen finden Sie hier in der pdf- DateiMaßnahmen der DFG.
Nummer gegen Kummer Anonyme und kostenlose Hilfe - bei allen Fragen, Sorgen und Problemen.
Bundeskonferenz für Eltern Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern
Familiennetz Bremen Hier finden Sie Beratungsstellen (in Bremen), die in der aktuellen Corona-Krise eine telefonische Unterstützung oder Online-Beratung anbieten.
Nationales Zentrum für frühe Hilfen Eine Übersicht bundesweiter Beratungsangebote für Eltern
Fragen und Antworten zur Anpassung des Elterngeldes finden Sie hier.
Finanzleistungen & Corona Studierendenwerk
Finanzielle Hilfen und Unterstützung für Familien in der Corona-Zeit
Überbrückungshilfen für Studierende
BAföG Ausbildungsbeihilfe-Was ändert sich in Bezug auf meinen BAföG-Anspruch?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat festgelegt, dass „Studierende, Schülerinnen und Schüler, die auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) angewiesen sind, sollen keine finanziellen Nachteile erleiden, wenn Vorlesungen oder Unterricht an Ihrer Ausbildungsstätte wegen der COVID 19 Pandemie vorübergehend ausfallen oder der Semesterbeginn ganz verschoben wird.
Mehr Informationen hier: https://www.bmbf.de/de/faq-ausbildungsfoerderung-und-corona-krise-11215.html
Konkret bedeutet dies , dass man sich zum einen keine Sorgen machen müssen, dass die Coronakrise Auswirkungen auf Ihre BAföG-Berechtigung hat. Zum kann man nun BAföG-berechtigt sein, wenn sich Ihr Einkommen oder das Ihrer unterhaltspflichtigen Eltern/Partner verändert hat.
Stipendien
Es gibt viele Stipendien und auch einige Stiftungen, die aktuell in Not geratende Studierende unterstützen. Denken Sie noch einmal darüber nach, sich auf ein Stipendium zu bewerben. Auch außerhalb der aktuellen Krise ist ein Stipendium eine gute Möglichkeit, das Studium zu finanzieren. Auch über die finanzielle Förderung hinaus, denn viele Stipendiengeber bieten ihren Stipendiat*innen spannende zusätzliche Bildungsangebote und interessante Netzwerke.
https://www.elternkompass.info/stipendienueberblick/studierende.html
https://www.hildegardis-verein.de/ (Corona Soforthilfe)
Darlehensfond des Studierendenwerk (Land Bremen)
Der Bremer Senat hat den Darlehensfond des Studierendenwerks Bremen für in finanzielle Not geratene Studierende aufgestockt. Wer coronabedingt in eine wirtschaftliche Notlage geraten ist, kann ab 01. April für drei Monate eine Darlehenszusage erhalten.
Es handelt sich um zinsloses Darlehen. Die Höhe der Darlehenssumme bemisst sich nach dem Umfang der darzulegenden finanziellen Notlage, darf aber eine Summe von 550,00 € monatlich nicht übersteigen. Sie wird längstens für die Dauer von 3 Monaten gewährt und kann in schriftlich zu begründenden Ausnahmesituationen als einmalige Auszahlung erfolgen.
Infos und Antragsstellung: https://www.stw-bremen.de/de/studienfinanzierung/darlehensfonds
KfW-Studienkredit (Bund) *neu: auch für Internationale Studierende möglich vom 01.06.2020 bis 31.03.2021*
Studierende können seit Anfang Mai bei der KfW ein zinsloses Darlehen beantragen. Das zinslose Darlehen hat eine Höhe von bis zu 650 Euro pro Monat. Das Darlehen kann unbürokratisch online beantragt werden.
Überbrückungshilfe „Zuschuss“ (Bund)
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat eine Überbrückungshilfe dem Deutschen Studentenwerk in Höhe von 100 Millionen Euro bereit gestellt. Diese werden den Studierendenwerken vor Ort zur Verfügung gestellt. Mit diesem Geld soll denjenigen Studierenden in nachweislich besonders akuter Notlage geholfen werden, die ganz unmittelbar Hilfe benötigen und keine andere Unterstützung in Anspruch nehmen können. Sie können für die Monate Juni, Juli und August 2020 einen monatlichen Zuschuss in Höhe zwischen 100€ und 500€ vom Staat erhalten. Sie ist in den drei Monaten jeweils neu zu beantragen und richtet sich nach der individuellen Bedürftigkeit.
Immatrikulierte Studierende an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule können die Überbrückungshilfe ab dem 16.06.2020 unter http://www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de/ beantragen. Über die Richtlinien, die Beantragung und die Bewilligung eines Zuschusses aus der Überbrückungshilfe (Zuschuss) entscheidet das zuständige Studierendenwerk.
Infos: https://www.stw-bremen.de/de/news/ueberbrueckungshilfe
Notfall-Kinderzuschlag (April bis September 2020)
Die Bundesagentur für Arbeit hat den Zugang zum Kinderzuschlag für Geringverdiener*innen geändert. Mit dem sogenannten „Notfall-KIZ“ können Familien mit geringem Einkommen dadurch einfacher monatlich bis zu 185 Euro pro Kind erhalten. Studierende mit Kindern können das "Notfall-KIZ" erhalten, wenn sich ihre Einkommenssituation verändert hat und ihr Verdienst nicht für den Lebensunterhalt ihrer Familie ausreicht.
Infos: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/kinderzuschlag/notfall-kiz
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse
Spezielle Unterstützung für Internationale Studierende (auch mit Kind)
Beratungsstellen in Bremen
Internationale Studierende erhalten Beratung und Unterstützung in akuten Notlagen auch von der Inneren Mission, der Katholischen Hochschulgemeinde (KHG) und der Evangelischen Studierendengemeinde (ESG). Alle Angebote der Kirchen stehen Studierenden aller Glaubensrichtungen offen.
Notfall-Zuschüsse beantragen.
Infos unter: https://www.inneremission-bremen.de/das-leisten-wir/beratung/#beratung-fuer-internationale-studierende
https://khg-hb.de/seelsorge-beratung/
Xenos e.V.
Der Förderverein XENOS fördert internationale Studierende an Bremer Hochschulen. Er wurde gegründet mit dem Ziel unverschuldet in Not geratenen ausländischen Studierenden materielle Hilfen zu geben. Den Verein gibt es bereits seit 1984 und er unterstützt auch außerhalb der aktuellen Krisensituation.
Infos: https://www.xenos-bremen.de/
Stipendium für in Notleidene Studierende aus Entwicklungsländern des Studierendenwerks Bremen WS 2020/21 (Bewerbung am 28.07. und 30.07.2020-> siehe Links!)
Informationen zum Schul- und Kitabetrieb im Land Bremen
Informationen zum Schul- und Kitabetrieb in Niedersachsen
Informationen zur Notbetreuung in den Schulen und Kitas in Bremen
Für Informationen zur Notbetreuung, wenden Sie sich bitte an Ihre Kinderbetreuungseinrichtung bzw. Schule.
Informationshotline Kinderbetreuung Bremen:
0421 36110100
Der MOKI-Service bietet auch aktuell (sofern noch Kapazitäten frei sind):
- Hilfe, wenn Sie kurzfristig und zeitlich begrenzt eine Kinderbetreuung benötigen.
- ein Angebot z.B. für eine flexible Ferienbetreuung, wenn der Kindergarten oder der Hort geschlossen ist.
- Hilfe bei der Kinderbetreuung, solange bis Sie einen Platz im Kindergarten, im Hort oder bei einer Tagesmutter gefunden haben.
- ein Beratungsangebot bei der Suche nach einer dauerhaften Betreuung und Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten dieser Betreuung.
Die Notfallmamas stehen wieder für kurzfristige Betreuungsengpässe zur Verfügung. Weitere Informationen
Im Rahmen des UNIKLEX Programms können ab sofort auch Betreuungszeiten innerhalb von ‚normalen‘ Kernbetreuungszeiten genutzt werden. Weitere Informationen
Vorlesegeschichten ab 3 Jahren
Barrierefreie Filmmediathek für Kinder im ZDF
Homeschooling und kreative Internetseiten zusammengestellt von den Notfallmamas
Koordinationsübungen für Kinder mit dem SV Werder Bremen
Experimente und Versuche für zuhause mit der Tüftelakademie
Hope.Lit
Hope. Lit ist eine mehrsprachige Online-Plattform von Buchkünstler*innen, die für Kinder und Eltern kostenlos kreative und pädagogisch wertvolle Inhalte zum Thema Corona-Virus zur Verfügung stellen.
Geboten werden Geschichten für Kinder unterschiedlicher Alltagsgruppen, zum Lesen und selber Illustrieren, aber auch Texte zum Nachdenken für Erwachsene.
Die von qualifizierten Psycholog*innen geprüften Texte geben Antworten auf die Fragen, die in der gegenwärtigen Corona-Krise aufgeworfen werden.
Naturschutzbund
https://www.nabu.de/wir-ueber-uns/organisation/naju/27793.html
Der Naturschutzbund hat für Kinder unterschiedlichen Alters einige Tipps zur Beschäftigung während der Coronazeit. Mit vielen tollen Spiel- und Bastelideen können die Kinder die Natur entdecken. Außerdem bietet das „NAJUversum“ (https://www.najuversum.de/) ein digitales Lernangebot, ebenfalls vom Naturschutzbund, weitere Spiele, Filme, Podcasts oder spannende Online-Exkursionen, um die Natur von Zuhause aus zu entdecken.
Ab 1 Jahr
Sandspiele: 2-3 Kinder pro Erwachsener
Kneten: 2 Kinder pro Erwachsener à aufpassen wegen verschlucken
Hindernisparcours: 2 Kinder pro Erwachsener, damit man noch gut helfen kann
Fingerspiel: 3-4 Kinder
Ketten Fädeln: 3 Kinder pro Erwachsener (Verschluckungsgefahr)
Sortierstadion: pro 2 Kinder 1 Erwachsener, aber insgesamt so viele Kinder wie Materalien
Wie klingt das? 1 Kind pro 1 Erwachsener
Fingerspiel: 1 Kind pro 1 Erwachsener
Ab 2 Jahren
Feuer, Wasser, Blitz und Sturm: 3 Kinder pro 1 Erwachsener (damit man noch aufpassen kann, geht aber auch mit 2 Erwachsenen und 6 Kindern)
Gefräßiges Großmaul: 2 Kinder pro 1 Erwachsener (Aufpassen wegen verschlucken)
Ringe-Werfen: 3-4 Kinder pro 1 Erwachsener
Gefühlstunde: 4-5 Kinder
Schuhe wechseln: 1 Kind pro 1 Erwachsener
Fingerspiel: 5 Räuber an einer Hand: 4 Kinder pro 1 Erwachsener
Gegensätze ziehen sich an: 2-3 Kinder pro Erwachsener
Tastsäckchen und Watteschaf: 3-4 Kinder pro Erwachsener
Riesenbesuch im Zwergenland: bis zu 6 Kinder
Ameisen laufen (Fingerspiel): bis zu 6 Kinder
Ab 3 Jahren
Krabbelmonster: pro Erwachsener bis zu 4 Kinder
Was bin ich: bis zu 6 Kinder
Rollenspiele: sehr abhängig von dem Rollenspiel, aber am besten nicht zu viele Rollen, damit jedes Kind genug sagen / machen kann
Kuscheltiersuche: insgesamt 4 Kinder (Erwachsener kann auch mitspielen)
Schnitzeljagd: Verstecker = Erwachsener; Suchteam = bis zu 5 Kinder
Ab 4 Jahren
Balance im Labyrinth: bis zu 3 Kinder
Kinkerlitzchen mit dem Luftballon: bis zu 6 Kinder
Einfrieren: bis zu 5 Kinder pro Erwachsener, damit man schnell kontrollieren kann ob sich die Kinder bewegen (wenn mehr Erwachsene da sind, können auch insgesamt mehr Kinder mitspielen
Kletten: immer eine gerade Anzahl, dann maximal 4 Paare pro Erwachsener
Eisschollenspiel: bis zu 6 Kinder
Ich packe meinen Koffer: bis zu 6 Kinder
Zwillinge: immer eine gerade Anzahl, insgesamt bis zu 6 Kinder pro Erwachsener
Zahlen malen: immer gerade Anzahl, insgesamt bis zu 6 Kinder pro Erwachsener
Roboterspiel: immer gerade Anzahl, insgesamt bis zu 6 Kinder pro Erwachsener
Gegenstände sortieren: bis zu 5 Kinder
Taktiles Telefon: 2-4 Kinder, 1 Erwachsener
Blindgänger: bis zu 5 Kinder pro Erwachsener
Ab 5 Jahren:
Alles anders machen: 2-8 Kinder
Wald-Mikado: 3-8 Kinder
Ein Hut, Ein Stock, ein Regenschirm: 2-5 Kinder
Der Sonderurlaub unter Fortzahlung der Vergütung wurde im Rahmen einer Sondermaßnahme gewährt, weil Eltern wegen des Ausfalls der Kinderbetreuung und der geschlossenen Schulen ihre minderjährigen Kinder selbst betreut haben und daher ihren Arbeitspflichten nicht nachkommen konnten.
Die Freie Hansestadt Bremen und nunmehr auch das Land Niedersachsen haben die Möglichkeiten der Kinderbetreuung ausgeweitet, und auch der Unterricht beginnt wieder:
Vor diesem Hintergrund hat der Senator für Finanzen allen staatlichen Einrichtungen, und damit auch der Universität Bremen, auferlegt, Sonderurlaub unter Fortzahlung der Vergütung erst nach einer mehrstufigen Prüfung zu gewähren.
Veränderte Voraussetzungen für Sonderurlaub bei Kinderbetreuung
Zunächst sind die folgenden Einzelpunkte abzuprüfen:
- Ist die Kita bzw. die Schule für die entsprechenden Jahrgänge geschlossen, und findet tatsächlich keine Betreuung / kein Unterricht statt?
- Wurde ein Antrag auf Notbetreuung abgelehnt?
- Kann das Kind anderweitig betreut werden, oder ist es ggf. möglich, dass das Kind aufgrund des Alters auf eine durchgängige Betreuung nicht mehr angewiesen ist?
Bei einem Antrag auf Sonderurlaub werden diese Fragen formularmäßig abgefragt. Als Rahmensetzung hat der Senator für Finanzen festgehalten, dass bei älteren Jugendlichen grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass diese stundenweise auch ohne elterliche Aufsicht zu Hause sein können.
Den entsprechenden Vordruck für Ihren Antrag finden Sie in deutscher und englischer Sprache auf der Internet-Seite „Corona Update“ und auf den Seiten des Personaldezernats.
Sollten Sie über Mehrarbeitsstunden verfügen, die über 40 Stunden hinausgehen, so sind nach Vorgabe des Senators für Finanzen diese zunächst für die Kinderbetreuung einzusetzen bevor Sonderurlaub gewährt werden kann.
Zeitweise Sonderurlaub für die Betreuung von minderjährigen Kindern
Die Regelung zum Sonderurlaub gilt für Beschäftigte mit minderjährigen Kindern. Da abhängig vom Alter des Kindes durchaus die Möglichkeit bestehen kann, zumindest zeitweise zu arbeiten, wird die Universität Bremen auch diese Maßnahme unterstützen. Als Rahmensetzung hat der Senator für Finanzen festgehalten, dass bei älteren Jugendlichen grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass diese stundenweise auch ohne elterliche Aufsicht zu Hause sein können.
Bitte stimmen Sie sich in diesem Fall mit Ihrer Vorgesetzten bzw. Ihrem Vorgesetzten ab.
Bitte füllen Sie hierzu das verlinkte Formular aus und schicken es ausgefüllt per Mail in das Personaldezernat.
Ggf. haben Sie den Wunsch, einen bereits genehmigten Urlaub nicht anzutreten oder abzubrechen, weil Sie den oben beschriebenen Sonderurlaub in Anspruch nehmen möchten. Die Stornierung von Erholungsurlaub ist nur möglich, wenn Sie stattdessen auch Ihre dienstlichen Aufgaben vor Ort in der Universität wahrnehmen und auch in der Universität Bedarf an der Arbeitsleistung besteht. Der beantragte Urlaub kann insofern nicht wegen eines nun möglichen Sonderurlaubs storniert werden. Leider ist es der Universität Bremen nicht möglich, von der Regelung des Senators für Finanzen abzuweichen.
Da noch nicht abzusehen ist, zu welchem Zeitpunkt die Beschränkungen des täglichen Lebens inklusive der Möglichkeit zu reisen wieder aufgehoben werden, gilt für Urlaubsansprüche des Jahres 2019, dass sie bis zum Ablauf des 31.12.2020 übertragen werden können.
Informationen zum Pflegzeitgesetz erhalten Sie hier.
Stand: 10.06.2020
Alle Informationen zum Studium während der Corona-Zeit (inklusive Informationen zum Prüfungswesen und der Campus-Schließung) finden Sie hier.
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) wird aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation um eine zeitlich begrenzte Übergangsregelung ergänzt: Die Höchstbefristungsgrenzen für das wissenschaftliche und künstlerische Personal, das sich in seiner Qualifizierungsphase befindet, wird um die Zeit pandemiebedingter Einschränkungen des Hochschul- und Wissenschaftsbetriebs verlängert. Beschäftigungsverhältnisse zur Qualifizierung, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. September 2020 bestehen, können zusätzlich um sechs Monate verlängert werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BmBF).