Informationen zu Langzeitstudiengebühren
Liebe Studierende,
die Bremische Bürgerschaft hat mit dem „Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Bestimmungen im Zusammenhang mit den Anforderungen aus der Corona-Krise“ beschlossen, dass das bremische Studienkontengesetz zum 30. September 2020 außer Kraft tritt.
Damit werden ab Wintersemester 2020/21 von Langzeitstudierenden und Studierenden älter als 55 Jahre keine Langzeitstudiengebühren mehr erhoben.
Das Gesetz beinhaltet weiterhin, dass Studiengebühren, die für das Sommersemester 2020 erhoben und gezahlt wurden, nachträglich erlassen werden und eine Rückzahlung auf Antrag erfolgt.
Studierende, die die Studiengebühren im Sommersemester gezahlt haben, können im moin-Portal einen Antrag auf Rückerstattung stellen.
Bitte beachten Sie, dass die Rückerstattungen ohne Antrag nicht erfolgen können.
Nicht betroffen von der gesetzlichen Änderung sind die weiteren Semesterbeiträge wie Semesterticket, Studierenden- oder Studierendenwerkbeitrag oder Verwaltungskostenbeitrag.
Bitte beachten Sie dazu auch die E-Mail, die Sie am 15.07.2020 erhalten haben. Eine automatische Rückerstattung ohne Antrag erfolgt nicht.