Nachteilsausgleich
Nachteilsausgleiche oder auch Härtefallanträge sind die an der Universität gängigen Mittel, um Menschen, die mit Beeinträchtigungen studieren, ein gleichberechtigtes Studium zu ermöglichen. Nachteilsausgleiche ermöglichen es beispielweise Prüfungsbedingungen zu verändern.
Dabei sind Nachteilsausgleiche aber keine Vereinfachungen. Zur Bewilligung werden sowohl die Interessen des/der AntragstellerIn, der Universität und der Mitstudierenden berücksichtigt. Das heißt, dass eine Lösung ausgehandelt wird, die sowohl die Studiensituation des/der AntragstellerIn, die Standards der Forschung und Lehre, sowie die Prüfungsgerechtigkeit gegenüber den Mitstudierenden beachtet.
Ein Nachteilsausgleich ist damit immer als gleichwertige Alternative zu den anderen Studienformen zu sehen.
Informationen und Kontakte zu Beratungseinrichtungen lassen sich hier finden.