Am 2. August tritt die 28. Corona-Verordnung der Freien Hansestadt Bremen in Kraft, mit der die Einführung der 3G-Regel an den Hochschulen im Land Bremen umgesetzt wird.
Alle Studierenden, Mitarbeitenden, Besucherinnen und Besucher der Universität Bremen müssen ab dann geimpft, genesen oder getestet sein, um Zugang zum Campus zu erhalten. Die Impfung muss dabei vollständig erfolgt sein, es müssen mindestens 14 Tage seit der zweiten Impfung vergangen sein. Genesene Personen ohne Impfung benötigen den Nachweis eines positiven PCR-Tests der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Bei einem aktuellen negativen Corona-Test muss es sich um einen Schnelltest oder PCR-Test handeln, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Selbsttests reichen nicht aus.
Status-Überprüfung an Gebäudeeingängen
Der Status der Studierenden, Mitarbeitenden und Besucherinnen und Besucher wird durch das Wachpersonal an den Eingängen zu den Gebäuden überprüft. Die Daten werden nicht dokumentiert oder gespeichert.
Sommersemester wird wie angekündigt zu Ende geführt
Die noch ausstehenden Veranstaltungen und Prüfungen des Sommersemesters werden wie angekündigt ablaufen. Es gelten die bekannten Hygiene- und Kontaktnachverfolgungs-Regelungen. Auch die Maskenpflicht in den Gebäuden bleibt weiterhin bestehen.
Impfungen ohne Termin möglich
Vom 2. bis zum 8. August bietet das Impfzentrum auf der Bürgerweide allen Bremerinnen und Bremern eine Impfung ohne Termine an. Nur der Personalausweis, die Krankenkassenkarte und, wenn vorhanden, der Impfausweis müssen mitgebracht werden.
Mehr Infos
Detaillierte Informationen zu den Corona-Regelungen auf dem Campus finden sich auf unserer Website www.uni-bremen.de/corona.