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Neue Publikation zur Rolle der BaFin und der DPR im „Fall Wirecard"

Thomas Loy hat zusammen mit Sebastian Steuer (SAFE Frankfurt) einen Beitrag veröffentlicht, der sich mit der Rolle der aufsichtsrechtlichen Bilanzkontrolle durch die DPR und der BaFin vor der Insolvenz des ehemaligen „FinTech“-Stars Wirecard beschäftigt. Der Beitrag erscheint in der Zeitschrift KoR.

Thomas Loy (Professur für Management Accounting & Information Systems) hat zusammen mit Sebastian Steuer (SAFE Frankfurt) einen Beitrag veröffentlicht, der sich mit der Rolle der aufsichtsrechtlichen Bilanzkontrolle durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor der Insolvenz des ehemaligen „FinTech“-Stars Wirecard beschäftigt. Der Beitrag ist erschienen im Oktoberheft der Zeitschrift für Internationale und kapitalmarktorientierte Rechnungslegung (KoR).

 

Zusammenfassung:

Nach dem „Fall Wirecard“ steht das zweistufige System der Bilanzkontrolle auf dem Prüfstand. Die Vorgehensweise der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) verdient bei näherer Betrachtung allerdings kaum Kritik. Problematische Aufsichtspraktiken ließen sich eher auf hoheitlicher Seite beobachten. Das gilt vor allem für das von der BaFin verfügte Leerverkaufsverbot und die damit verbundenen Signalwirkungen. Vor diesem Hintergrund ist unklar, welchen Mehrwert der von der Bundesregierung avisierte Übergang zum einstufigen System schaffen soll. Die Reformüberlegungen sollten sich stattdessen auf punktuelle und zielgerichtete Ergänzungen des geltenden Rechtsrahmens konzentrieren. Die BaFin sollte insb. die Befugnis erhalten, eine Sonderprüfung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft anzuordnen.