Aktuelles

Universitätsinterne Stellenausschreibung für die ADE

Die Universität Bremen sucht frühestens zum 01.07.2025 in der „Arbeitsstelle gegen Diskriminierung und Gewalt – Expertise und Konfliktberatung“, kurz ADE, eine:n Verwaltungsangestellte:n (w/m/d)  als

Berater:in / Trainer:in (w/m/d)
(Entgeltgruppe 13 TV-L, unbefristet, 30 Wochenstunden)

Die Aufgaben umfassen u.a.:

  • Beratung zur Klärung individueller, funktionsbezogener und struktureller Handlungsmöglichkeiten im Umgang mit Diskriminierungen, Konflikten und Gewalt am Ausbildungs-, Studien- und Arbeitsplatz
  • Durchführung von Maßnahmen zur Konfliktbearbeitung und beratenden und beratende Begleitung bei Diskriminierungsbeschwerden
  • Konzeptionelle Entwicklung und Durchführung von Trainings und Fortbildungen zu den Themenkomplexen „Antidiskriminierung und Konfliktmanagement“
  • Beteiligung an interner und (über-)regionaler Vernetzung
  • Beteiligung an der Öffentlichkeitsarbeit und Teilnahme an qualitätssichernden Maßnahmen

Die vollständige Ausschreibung finden Sie hier

5 Jahre Gedenken an die rassistischen Morde in Hanau

Erinnern heißt verändern!

Deshalb gedenken wir 

                          Said Nessar El Hashemi                             
                          Gökhan Gültekin
                          Sedat Gürbüz
                          Mercedes Kierpacz                                
                          Hamza Kurtović
                          Vili Viorel Păun
                          Fatih Saraçoğlu
                          Ferhat Unvar
                          Kalojan Velkov.

 die am 20. Februar 2020 aufgrund rassistischer Zuschreibungen zu ihrem Aussehen oder Aufenthaltsort, ihrer Herkunft oder religiösen Zugehörigkeit Opfer eines brutalen Gewaltverbrechens wurden, das sich nahtlos in die Kontinuität zahlloser rassistischer Morde einreiht. Eines Verbrechens, das nicht verharmlosend als die Tat eines*Einzelnen* gewertet und abgetan werden oder gar die Pauschalstigmatisierung psychisch erkrankter Menschen erlauben darf. Sondern einer Gewalttat, die das direkte Resultat zunehmender Enttabuisierung, gar Normalisierung antisemitischer und rassistischer Sprache und der Hinnehmbarkeit rassistischer und rechter Hetze durch die sogenannte AfD und ihre Unterstützer*innen ist.
Wir gedenken deshalb jährlich der Opfer des rechtsterroristischen Anschlags von Hanau und solidarisieren uns mit all denen, die durch rassistische Worte und Taten ausgegrenzt, diskriminiert und/oder bedroht werden. Angesichts eines Wahlkampfes der migrierte und rassifizierte Menschen kriminalisiert und die Verantwortung für Versagen und mangelnde Fürsorge in der Migrationspolitik einseitig dieser Gruppe zuschreibt., ist dies aktueller denn je.

Als Teil dieser Gesellschaft sind auch Hochschulen nicht frei ist von rassistischen Haltungen und Handlungen. Daher setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass die Universität sich auf allen Verantwortungsebenen noch entschiedener gegen Rassismus und Hetze positioniert und alles tut, um von Rassismus und Diskriminierung betroffene Menschen im Alltag ernst zu nehmen und wirksam zu schützen.

Neue Satzung im Umgang mit und zum Schutz vor Diskriminierung der Universität Bremen

Angehörige der Universität Bremen erhalten zukünftig einen stärkeren Schutz vor Diskriminierung und umfängliche Möglichkeiten des Umgangs mit konkreten Vorfällen. Dies gilt für alle – von der Führungskraft, über Mitarbeitende bis zu den Studierenden. Dafür hat der Akademische Senat eine neue Satzung verabschiedet, die am 23. April in Kraft trat. Die Universität Bremen möchte ein Ort des Lernens, Lehrens und Arbeitens sein, der geprägt ist von einem Klima des Respekts, des Vertrauens und eines fairen, solidarischen und diversitätssensiblen Umgangs miteinander. Die neue Satzung will alle Beteiligen für das Thema sensibilisieren. Sie werden aufgefordert, durch ihr Verhalten und Handeln zu einer diskriminierungssensiblen Kultur im Miteinander beizutragen.

Weitere Informationen zum Download:

- Satzung im Umgang mit und zum Schutz vor Diskriminierung der Universität Bremen

- Broschüre zur Satzung

Änderung des Vornamens und/oder des Geschlechtseintrags für Trans*, Inter* und nicht-binäre Studierende

Für Trans*, Inter* und nicht-binäre Studierende der Universität Bremen wird es ab dem  15.11.23 möglich sein, vor der amtlichen Änderung den Vornamen und/oder Geschlechtseintrag für den universitären Kontext ändern zu lassen.

Hierfür nutzen Sie bitte die Datei "Namensänderung". Diese füllen Sie bitte aus, unterschreiben sie und scannen Sie sie wieder ein.
In Ihrem Moin-Account finden Sie unter der Rubrik "Anträge" den "Antrag auf Änderung auf Änderung des Vornamens und/oder auf Änderung des Geschlechtseintrags". Diesen füllen Sie aus und laden die gescannte Erklärung hoch.

Bei Unklarheiten und Rückfragen melden Sie sich gerne bei Nele Kuhn, nele.kuhn@vw.uni-bremen.de.
 

Filmclip zum Fachvortrag Empowerment- und Handlungsstrategien im Umgang mit Antimuslimischem Rassismus

Das Demokratiezentrum Land Bremen veranstaltete vergangenen Monat ein Fachvortrag zum Thema Empowerment- und Handlungsstrategien im Umgang mit Antimuslimischem Rassismus. Dabei stand insbesondere die Frage im Fokus, wie Jugendliche mit antimuslimischem Rassismus umgehen. Im Kontext dieses Fachvortrags ist ein achtminütiger Filmclip entstanden.

Digitales Phoenix-Empowerment-Training

Das Demokratiezentrum Bremen und ADA „Antidiskriminierung in der Arbeitswelt“ laden zum Digitalen Phoenix-Empowerment-Training ein. Das Training richtet sich an Menschen mit (sichtbarer) Migrationsgeschichte und soll helfen trotz Rassismus ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Das digitale Training findet per Zoom vom 29. Juni bis 1. Juli statt.  Für weitere Information hier klicken.

Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung

Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung wird seit dem Jahr 1992 jährlich am 3. Dezember begangen. Er soll auf die Bedürfnisse und Rechte der Menschen mit Behinderung aufmerksam machen. Ihre Rechte und Bedürfnisse sollen an diesem Tag im Fokus der Öffentlichkeit stehen. Besonders in den Bereichen Bildung, Arbeit und politischer Partizipation fehlt es an ausreichender Inklusion. Die oft fehlende Barrierefreiheit im Beruf und im alltäglichen Leben spielen dabei eine Schlüsselrolle. Durch die Corona-Krise wurde das Leben vieler Menschen mit Behinderung weiter erschwert, da sie meist als Risikopatient*innen gelten und besonders vorsichtig sein müssen. 

Die fehlende Gleichberechtigung der Menschen mit Behinderung wird besonders deutlich, wenn man sich das System der sogenannten „Behindertenwerkstätten“ in Deutschland anschaut. Trotz Vollzeitarbeit gilt die Beschäftigung lediglich als Teilhabe. Dies bedeutet, dass Beschäftigte in den Werkstätten nicht den Status als Arbeitnehmer*innen haben und deshalb sowohl vom Mindestlohn als auch von einer gewerkschaftlichen Organisation ausgeschlossen sind. Bei einem Mindestlohn von 1,35€ pro Stunde bedeutet dies, dass die Beschäftigten in den Werkstätten auf Grundsicherung angewiesen sind, obwohl die Unternehmen, die von der Leistung profitieren, damit Gewinne erzielen. Gleichberechtigung bedeutet auch gleiche Rechte und somit auch die Bezahlung des Mindestlohns für Menschen mit Behinderung. Dafür setzt sich eine Petition  von Lukas Krämer ein.

Einrichtung einer zentralen Antidiskriminierungsstelle für das Land Bremen

Mit dem Beschluss vom 09. Juli 2020 setzt Bremen den bereits 2012 geäußerten politischen Willen „Diskriminierung entschlossen entgegenzutreten“ mit der Einrichtung einer Landesantidiskriminierungsstelle (LADS) nun endlich in die Praxis um. Zusammen mit den anderen Mitglieder des Netzwerks Antidiskriminierung begrüßen wir (siehe Presseerklärung vom 9. Juli) den Vorstoß der Regierungsfraktion, der Forderung des Netzwerks  gefolgt zu sein und mit der LADS eine zentrale Fachstelle für Diskriminierungsfragen und Antidiskriminierungsexpertise zu schaffen, mit Hilfe dieser bereits existierende Beratungsangebote ergänzt und bisherige -lücken künftig geschlossen werden sollen.

Handlungsempfehlungen für Geschlechtervielfalt an Hochschulen

Hochschulen tragen als öffentlich-rechtliche Organisationen die Verantwortung, es ihren Angehörigen zu ermöglichen, so diskriminierungsfrei wie möglich zu studieren und zu arbeiten. Es sind im Besonderen die Hochschulleitungen gefordert, die dazu notwendigen strukturellen Rahmenbedingungen sowie ein Klima zu etablieren, das es trans*, inter* und nicht-binären (TIN*) Personen ermöglicht, sich unabhängig von etwaigen Abhängigkeitsverhältnissen ohne Scham oder Angst vor Diskriminierung im Studien- und Arbeitsumfeld zu outen und von ihren Rechten Gebrauch zu machen. Die BuKoF-Kommission für queere* Gleichstellungspolitik an Hochschulen hat dazu diese Handlungsempfehlungen veröffentlicht.

Antidiskriminierungsarbeit und Diskriminierungssensibilität in Zeiten von Corona

Strukturell diskriminierte Gruppen und Einzelpersonen können von COVID-19 in besonderer Weise betroffen sein. Maßnahmen zur viralen Eindämmung müssen deshalb diskriminierungssensibel gestaltet werden, um besonders vulnerable Menschen zu schützen und bereits bestehende strukturelle Diskriminierungen und Risiken nicht weiter zu verstärken. Rassismus, Behinderung, Sexismus oder sozialer Status spielen in die Krise hinein und verstärken bestehende Ungleichheiten und Machtgefälle. Darauf weist u.a. die Pressemitteilung des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland (advd) hin, der sich antidiskriminierend arbeitende Beratungsstellen und Verbände anschließen.
Welche Handlungsoptionen von Diskriminierung Betroffene* haben, wie Heterogenität bei staatlichen Entscheidungen  berücksichtigt und wie im Team mit den aktuellen Anforderungen und Widersprüchen umgegangen werden kann, zeigen die Kolleg*innen von "Amplifying Voices", einem Bundesmodellprojekt des BMFSFJ, und adis e.V. in "Social Distancing vor dem Hintergrund sozialer Ausgrenzung" auf.

männliche und weibliche Figuren, deren Köpfe durch diverse Gendersymbole dargestellt werden

Zum Umgang mit Geschlechtervielfalt

Wie alle Institutionen sind auch Hochschulen keine diskriminierungsfreien Räume. Mit ihrer Broschüre trans. inter*. nicht-binär. zeigt die Akademie der bildenden Künste Wien auf, wo noch Handlungsbedarf besteht und wie Studierende und Lehrende binäre Geschlechternormen und gesellschaftliche Machtverhältnisse sichtbar machen und aufbrechen können. Damit folgt sie der Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts und -tages sowie des österreichischen Verfassungsgerichthofs neben "männlich" und "weiblich" einen weiteren Geschlechtseintrag im Geburten- bzw. Personenstandsregister zuzulassen.
Neben der formellen Erweiterung spielt auch die Verwendung geschlechtersensibler Sprache eine bedeutende inklusive Rolle. Das Koordinationsbüro für Frauenförderung und Gleichstellung der Technischen Universität Berlin bietet dazu einen beispielreichen Leitfaden an.

Aktualisiert von: ADE