BEM - Betriebliches Eingliederungsmanagement

Willkommen auf der Seite des BEM-Teams.

Unser Interesse: Erhalt und Wiederherstellung Ihrer Gesundheit

Die Universität Bremen wurde im Jahr 2015 für ihr refomiertes BEM-Verfahren mit 10.000 Euro prämiert.

 

BEM – Ein Baustein der Gesundheitsförderung

Die Universität Bremen möchte, dass Beschäftigte ihre Arbeit gesund und erfolgreich verrichten. Dazu haben Universitätsleitung und Personalrat eine Vereinbarung getroffen, mit der das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß § 167 SGBIX konkretisiert und mit der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung wie auch mit Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement verbunden wird.

 

Anspruch


Auf das BEM haben alle Beschäftigten einen Anspruch, die in 12 Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren. Dies ist in den Unterlagen des Personaldezernats nachweisbar. Vorgesetzte sollen Hinweise aufgreifen, auch alle Beschäftigten und Interessenvertretungen sollen auf mögliche und wirksame Verbesserungen hinwirken.

Ziele


Das BEM verbindet die Sorge um körperliches, geistiges und soziales Wohlbefinden mit guter Arbeit und individueller Leistungsfähigkeit. Erreicht werden soll,
›› dass einer Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt oder diese überwunden wird;
›› dass kranke oder behinderte Beschäftigte einen sicheren Arbeitsplatz haben;
›› dass Unfälle und chronische Krankheiten vermieden werden;
›› dass Beschäftigte nicht vorzeitig ausscheiden.

Verfahren


Betroffene Beschäftigte können sich an das BEM-Team wenden. Das Team ist unabhängig, aus verschiedenen Bereichen zusammengesetzt und besonders geschult. Das Personaldezernat gibt die Information über eine längere Arbeitsunfähigkeit an das BEM-Team. Dieses kontaktiert die betreffenden Beschäftigten und informiert über Möglichkeiten. Stimmt der/die Beschäftigte zu, wird in einem individuellen und vertraulichen Gespräch geklärt, worin die gesundheitlichen Problemlagen bestehen, wo die Ursachen liegen und wie die gesundheitliche Situation für den Einzelnen wie für den Arbeitsplatz verbessert werden kann.

Massnahmen


Mögliche Folgerungen aus dem BEM-Verfahren betreffen:
›› Gefährdungsbeurteilungen
›› Massnahmen der Rehabilitation und Prävention
›› Gestaltung des Arbeitsplatzes
›› berufliche Qualifikation oder Veränderung
›› ärztliche Beratung
›› stufenweise Wiedereingliederung

Grundsätze


Alle Vorgänge im BEM-Verfahren beruhen einerseits auf Freiwilligkeit der Betroffenen, andererseits auf Verantwortlichkeit der Universität. Die Kontakte zu den betroffenen Beschäftigten
sind vertraulich. Die Maßnahmen werden mit der Uni-Leitung abgestimmt. Der Datenschutz ist jederzeit gewährleistet.

Kontakte und Informationen

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.