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Prof. Dr. Ingrid Darmann-Finck zur Vorsitzenden der Fachkommission nach § 53 Pflegeberufegesetz gewählt

Prof. Dr. Ingrid Darmann-Finck (IPP) wurde von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach und von Bundesfamilienministerin Lisa Paus auch für die zweite Legislaturperiode in die Fachkommission berufen.

Im November 2024 fand die konstituierende Sitzung der neu zusammengesetzten Fachkommission nach § 53 Pflegeberufegesetz (PflBG), deren Amtszeit fünf Jahre beträgt, beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in Bonn statt.

Nachdem Ingrid Darmann-Finck in der ersten Legislaturperiode den stellvertretenden Vorsitz innehatte, wurde sie jetzt zur Vorsitzenden der Fachkommission gewählt. „Ich freue mich darauf, gemeinsam mit der neu zusammengesetzten Fachkommission zunächst die Rahmenlehrpläne zu aktualisieren und anschließend – hoffentlich – Rahmenpläne für die dann beschlossene bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung zu entwickeln.“

Die aus elf Mitgliedern bestehende Fachkommission ist ein im Pflegeberufegesetz geschaffenes Gremium auf Bundesebene. Sie hat die Aufgabe, Empfehlungen für die Erarbeitung von Rahmenlehr- und -ausbildungsplänen auf Grundlage der in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV) beschriebenen Kompetenzen zu entwickeln und diese alle fünf Jahre zu aktualisieren.

Die Rahmenpläne der Fachkommission haben zu einer größeren Vereinheitlichung der Pflegeausbildung auf Länderebene geführt. Neben den Rahmenplänen hat die Fachkommission auch Module für den Erwerb erweiterter heilkundlicher Kompetenzen entwickelt. Weitere Informationen sind auf der Homepage der Geschäftsstelle der Fachkommission erhältlich:

https://www.bibb.de/de/162405.php

Prof. Dr. Ingrid Darmann-Finck