Brandschutz
Das Referat 09 berät unter anderem beim Thema „Brandschutz.“
www.uni-bremen.de/fb3/service/arbeitssicherheit/brandschutz
Die Zuständigkeiten beim Brandschutz sind wie folgt:
o Hochschulleitung ist zuständig für die Aufstellung einer Brandschutzorganisation.
o Die Führungskräfte sind in Ihrem Verantwortungsbereich für den Brandschutz zuständig.
Sie stellen sicher, dass alle Auflagen, die sich aus dem Brandschutz ergeben, beachtet
werden und dass die Beschäftigten über das Verhalten im Brandfall geschult werden. Sie
stellen auch sicher, dass die Fluchtwege dauerhaft von Gegenständen freigehalten werden
und Notausgangstüren jederzeit leicht geöffnet werden können. Des Weiteren obliegt den
Führungskräften im Rahmen ihrer Verantwortung, die Einhaltung der maximal zulässigen
Personenzahl in den Räumen der Hochschule zu gewährleisten.
o Hochschulmitglieder beachten die Vorgaben und setzen sie um.
o Das Dezernat 4 beschafft Feuerlöscher etc., beauftragt die wiederkehrenden Prüfungen
der Feuerlöscher bzw. Lösch- und Brandmeldeanlagen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte nachfolgenden Pfad:
https://uni-bremen.agu-hochschulen.de/notfallorganisation/brandschutz
Brandschutzordnung der Universität Bremen
https://uni-bremen.agu-hochschulen.de/fileadmin/user_upload/DATEN/notfallorganisation/brandschutz/Brandschutzord nung_G%C3%BCltigkeit_ab_20181101.pdf