Finanzmittel
Es besteht eine Zweckgebundenheit aller Mittel für Lehre und Forschung, keine Privatnutzung.
Bei Beschaffungen muss die Beschaffungsrichtlinie der Universität beachtet werden.
Es besteht eine Zweckgebundenheit aller Mittel für Lehre und Forschung, keine Privatnutzung.
Bei Beschaffungen muss die Beschaffungsrichtlinie der Universität beachtet werden.