Forschungssemester
Die Rektorin kann gemäß § 29 Abs. 2 Bremisches Hochschulgesetz (BremHG) Hochschullehrer
und Hochschullehrerinnen im Benehmen mit dem Dekanat in angemessenen Zeitabständen
von ihren sonstigen Verpflichtungen für die Dauer von bis zu zwei Semestern ganz oder
teilweise zugunsten bestimmter Forschungsvorhaben freistellen.
Über Ihren Antrag entscheidet im Benehmen mit dem Dekanat zurzeit KON1 als ständiger Vertreter der Rektorin in diesen Belangen.
Die Fristen für die Beantragung sind wie folgt:
Einreichung bei der Dekanin
Wintersemester: 01.04
Sommersemester: 01.10.
Die Dekanin leitet die Anträge für das Wintersemester bis zum 15.05 und bis zum 15.11 für das
folgende Sommersemester an den KON1 weiter.
Download -> Prüfbogen für Antragsteller:innen
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei:
• Bestätigung der Studienkommission, dass die Lehre gesichert ist und keine
zusätzlichen Mittel benötigt werden.
• Prüfbogen für Antragsteller:innen
• Kurze Beschreibung Ihrer Aufgabenerfüllung in der Lehre, Nachwuchsförderung und Selbstverwaltung seit dem letzten Forschungssemester. Sollte bisher kein Forschungssemester in Anspruch genommen worden sein, berichten Sie bitte über Ihre Tätigkeiten seit der Ernennung an der Universität Bremen.
• Ihren letzten Lehrverpflichtungsnachweis.
• Angaben über die Wahrnehmung Ihrer Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen und Betreuung von Abschlussarbeiten (Bachelor, Master) sowie betreuten Promotionen.
• Angaben über Ihre Mitwirkung in der Selbstverwaltung (Funktion, Zeitraum der Tätigkeit).
• Kurzbericht über die seit dem letzten Forschungssemester durchgeführten Forschungsvorhaben einschließlich Publikationen. Sollte bisher noch kein Forschungssemester in Anspruch genommen worden sein, berichten Sie bitte auch hier über Forschungstätigkeiten seit Ihrer Ernennung an der Universität Bremen oder während der letzten 5 Jahre. Nennen sie dafür ihren ORCID Identifikator.
• Abschließend beschreiben Sie bitte das/die geplante(n) Forschungsvorhaben und die erwarteten Ergebnisse. Beschreiben Sie, warum das/die geplante(n) Forschungsvorhaben nicht im Rahmen der normalen Dienstaufgaben (Lehre und Forschung) abgewickelt werden kann und begründen Sie insbesondere die Notwendigkeit zu einer vollständigen Freistellung.
Die Langfristplanung der Institute muss bei Frau Banse eingereicht werden.
https://www.uni-bremen.de/fileadmin/user_upload/dezernate/dezernat2/Gesetze_Rechtsvorschriften/Richtlinie_ Forschungssemester.pdf