Habilitation
- Der Antrag auf Zulassung zur Habilitation ist gemäß § 4 (1) der Habilitationsordnung der Universität Bremen (13.12.1999) unter Angabe des angestrebten Lehr- und Forschungsgebiets beim Fachbereich schriftlich einzureichen.
Der Antrag ist in der FB-Verwaltung bei Frau Hauk oder bei Frau Banse einzureichen.
Nachfolgende Unterlagen müssen eingereicht werden:
- einen Lebenslauf, der insbesondere den wissenschaftlichen und beruflichen Werdegang darstellt;
- den Nachweis eines abgeschlossenen Hochschulstudiums, die Promotionsurkunde und die Dissertation;
- ein Verzeichnis der wissenschaftlichen Veröffentlichungen;
- einen Bericht über die bisherige Lehrtätigkeit, unter Beifügung selbst erstellter Veranstaltungs-konzepte, Lehrmaterialien, Veranstaltungsskripte o.ä.;
- die schriftliche Habilitationsleistung (§ 6 Absatz 2) in vier Exemplaren;
- zwei Themenvorschläge für den wissenschaftlichen Vortrag (§ 6 Absatz 3);
- eine Erklärung über etwaige frühere Anträge auf Zulassung zur Habilitation und gegebenenfalls das Ergebnis des Verfahrens.
Vorschläge für die Mitglieder der Habil-Kommission, sowie für die Gutachter*innen
sollen ebenfalls mit eingereicht werden. Außerdem ist dem Antrag ein Unterstützungsschreiben des jeweiligen Instituts beizufügen.
- Homepage des Fachbereichs 08
https://www.uni-bremen.de/fb8