Krankmeldung während des Erholungsurlaubs
Sollten Sie während des Urlaubs erkranken, so werden gem. § 9 Bundesurlaubsgesetz die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.
Sollten Sie während des Urlaubs erkranken, so werden gem. § 9 Bundesurlaubsgesetz die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.