Projektförderungsmittel

Der FB 08 vergibt Projektförderungsmittel in Höhe von 500 € pro Förderantrag für das Haushaltsjahr. Folgende Kriterien müssen zur Beantragung von Projektfördergeldern erfüllt sein: (FBR Beschluss vom 10.06.2015, 16. Sitzung des XVII FBR)
o Es muss sich um echte Drittmittel handeln, d. h. ZF-, ExIni- oder andere Mittel
der Universität werden nicht berücksichtigt.
o Die Summe der beantragten Projektgelder muss mindestens 50.000 €
betragen.
o Das Projekt muss am FB 8 verwaltet werden.